Fortuna hat vor Gericht einen wichtigen Sieg erzielt: Der Zweitligist muss die vor gut viereinhalb Jahren erhaltenen Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro nicht an die Bezirksregierung zurückzahlen. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag. Das Land Nordrhein-Westfalen sei nicht dazu berechtigt, die Rückzahlung der sogenannten Corona-Überbrückungshilfe III zu fordern, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung. Fortuna hatte zuvor gegen den Rücknahmebescheid geklagt.
„Die vom Land angeführte Begründung, die Umsatzrückgänge, die mit der Überbrückungshilfe abgefedert werden sollten, seien im Fall der Fortuna nicht (allein) coronabedingt, sondern auch Folge des Abstiegs in die 2. Fußball-Bundesliga gewesen, ist ermessensfehlerhaft“, teilte das Gericht mit. „Eine ständige einheitliche Verwaltungspraxis des Landes für die Rückforderung von Corona-Hilfen von Fußballvereinen besteht nicht.“ Die Aufklärung des Gerichts habe ergeben, dass „entgegen dem Vortrag des Landes insbesondere die Frage, welcher Umsatzrückgang im Sinne der Förderrichtlinien als nicht coronabedingt und damit nicht förderfähig anzusehen ist, von den verschiedenen Bezirksregierungen des Landes nicht einheitlich beantwortet wurde“.
So sei etwa der damalige Bundesliga-Abstieg des SC Paderborn, in der Mitteilung des Gerichts als „Fall eines ostwestfälischen Fußballvereins“ bezeichnet, „bei der Bewilligung von Coronahilfen überhaupt nicht berücksichtigt worden“, hieß es weiter. „Diese Ungleichbehandlung verletzt Fortuna Düsseldorf in ihren Rechten.“ Die Bezirksregierung Düsseldorf kann gegen das Urteil in Berufung gehen, über einen entsprechenden Antrag würde das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden.
Der Hintergrund des Rechtsstreits: Nach Auffassung der Bezirksregierung soll der Umsatz des Zweitligisten seinerzeit nicht nur wegen der Pandemie, sondern auch wegen des Bundesliga-Abstiegs um mehr als 30 Prozent eingebrochen sein. Deshalb sei die Zahlung der sogenannten Überbrückungshilfe III vor knapp viereinhalb Jahren unrechtmäßig gewesen. Die Düsseldorfer waren landesweit der einzige Verein im Profifußball, der das erhaltene Geld zurückzahlen sollte. Auch Klubs wie der FC Schalke 04 hatten die entsprechenden Überbrückungshilfen in Anspruch genommen.