Der RBB ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Staatsvertrag gescheitert. Berlin und Brandenburg hatten dort strengere Vorgaben zur Organisation festgelegt.

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Artikelzusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht weist RBB-Beschwerde gegen neue Regelungen im RBB-Staatsvertrag zurück. Die Vorgaben von Berlin und Brandenburg verletzen weder die Funktionsfähigkeit des Senders noch die Rundfunkfreiheit. Der RBB argumentierte, dass die Rundfunkfreiheit durch einzelne Vertragsregelungen eingeschränkt sei. Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird in Deutschland durch Staatsverträge geregelt. Die neuen Regelungen sollen Versäumnisse aus der Amtszeit von Patricia Schlesinger korrigieren und strukturelle Defizite beheben.

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Rundfunk Berlin-Brandenburg: Nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wurde ein neuer Staatsvertrag aufgesetzt. Die Rundfunkanstalt wehrte sich gegen strengere Regelungen, scheiterte nun aber vor dem Bundesverfassungsgericht.

Nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wurde ein neuer Staatsvertrag aufgesetzt. Die Rundfunkanstalt wehrte sich gegen strengere Regelungen, scheiterte nun aber vor dem Bundesverfassungsgericht.
© Christophe Gateau/​dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen strengere Regelungen im neuen RBB-Staatsvertrag zurückgewiesen. Die neuen Vorgaben durch die Länder Berlin und Brandenburg beeinträchtigten weder die Funktionsfähigkeit des
Senders noch die Rundfunk- und Programmfreiheit in verfassungswidriger
Weise, teilte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss mit.

Der RBB hatte seine Verfassungsbeschwerde zuvor damit begründet, dass die Rundfunkfreiheit durch einzelne Regelungen des 2023 geschlossenen Vertrags eingeschränkt seien. In Deutschland wird die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesländer in Staatsverträgen geregelt. 

Mit dem neuen RBB-Staatsvertrag wollten die beiden Länder laut Bundesverfassungsgericht „Konsequenzen aus den im Jahr 2022 bekannt gewordenen
Versäumnissen“ um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger ziehen und strukturellen Defiziten entgegenwirken.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.