Stand: 21.08.2025 13:48 Uhr
Am 17. September wird der im Fall „Maddie“ Verdächtige Christian B. voraussichtlich aus der Haft entlassen. Nach Willen der Staatsanwaltschaft Braunschweig soll er dann eine elektronische Fußfessel tragen.
Einen entsprechenden Antrag auf Führungsaufsicht hat die Ermittlungsbehörde gestellt, wie Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters dem NDR Niedersachen am Donnerstag bestätigte. Am 29. August soll die Strafvollstreckungskammer Hildesheim über den Antrag entscheiden. Vor der Entscheidung soll Christian B. nach Auskunft der Staatsanwaltschaft vor der Kammer in Hildesheim angehört werden. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet.
Fester Wohnsitz, keine Auslandreisen
Nach seiner Entlassung solle sich der 48-Jährige einen festen Wohnsitz suchen müssen, heißt es laut Wolters in dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem solle er das Land nicht verlassen dürfen. Laut „Spiegel“ soll er sich außerdem zu bestimmten Zeiten bei der Führungsaufsichtsstelle oder Bewährungshilfe melden müssen.
Christian B. seit knapp sieben Jahren in Haft
Christian B. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg ab, unter anderem wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005. Dazu wurde er vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Das Gericht in der Stadt ist zuständig, weil der 48-Jährige seinen letzten Wohnsitz vor seinem Auslandsaufenthalt in Braunschweig hatte. Aufgrund der Zahlung einer Geldstrafe wurde der Termin seiner Entlassung vom 6. Januar 2026 vorgezogen auf den 17. September dieses Jahres. Wer die Geldstrafe zahlte, ist nicht bekannt.
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Der 47-Jährige, der auch im Fall „Maddie“ unter Verdacht steht, war wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten angeklagt.
Verdächtiger im Fall „Maddie“
Bei deutschen Ermittlern steht Christian B. zudem seit Jahren im Verdacht, die dreijährige Madeleine McCann 2007 in Portugal entführt und ermordet zu haben. Er bestreitet dies. „Maddie“ verschwand 2007 aus einer portugiesischen Ferienwohnung. Bislang gibt es keine Anklage, es gilt die Unschuldsvermutung. Im vergangenen Jahr war Christian B. in einem anderen Verfahren vom Vorwurf mehrerer Sexualstraftaten freigesprochen worden.
Die Geldstrafe für Christian B. ist gezahlt worden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte diese Zahlung zunächst überprüft.
Die neuen Ermittlungen waren von der Staatsanwaltschaft Braunschweig angestoßen worden. Ergebnisse sind bislang nicht bekannt.
Dem 47-Jährigen waren in Braunschweig mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen worden. Er gilt auch im Fall „Maddie“ als verdächtig.