Erst war es Liebe, dann wurde es brutal: Anfang des Jahres hat ein Handwerker aus Gelsenkirchen seine Freundin in extreme Angst versetzt. Er schlug auf sie ein, übergoss sie mit Olivenöl, drohte sie anzuzünden. Ins Gefängnis muss der 43-Jährige allerdings nicht.
Die Richter am Essener Landgericht haben den Angeklagten jetzt zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Körperverletzung und Bedrohung. Nach dem Urteil durfte der Gelsenkirchener das Gefängnis sofort verlassen – nach über sechs Monaten Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt hatte es für ihn dagegen noch richtig düster ausgesehen.
Staatsanwaltschaft wirft dem Gelsenkirchener zahlreiche Fälle vor
Rund ein Jahr lang waren die beiden ein Paar. Es dauerte jedoch nicht lange, bis die Glücksgefühle in Wut und Gewalt umschlugen. Immer wieder gab es Streit. „Die Beziehung war eine unendliche Tragödie – für alle Beteiligten“, sagte Verteidiger Malte Englert nach dem Urteil.
Die Staatsanwaltschaft hatte gleich eine ganze Serie von Vorwürfen aufgelistet – bis hin zur Vergewaltigung. Selbst seine vierjährige Tochter, die aus einer früheren Beziehung stammte, soll unter den Wutausbrüchen des Angeklagten gelitten haben. Dem 43-Jährigen war sogar vorgeworfen worden, das kleine Mädchen so lange unter Wasser gedrückt zu haben, bis es Atemnot bekam. In diesen Fällen konnte der 43-Jährige jedoch nicht verurteilt werden. Einige der Taten waren bereits verjährt, andere ließen sich nicht sicher beweisen.
Das sagt die Ex-Freundin des Angeklagten vor Gericht aus
Dabei spielte auch die Ex-Freundin des Angeklagten eine entscheidende Rolle. Entgegen früheren Aussagen hatte sie die angeblichen Vergewaltigungen vor Gericht plötzlich bestritten und war bei der Schilderung der gemeinsamen sexuellen Abenteuer (mit regelmäßigen Hotelbesuchen) sogar regelrecht ins Schwärmen geraten: „Das war Bombe.“ Und auch als die Sprache auf einen angeklagten 1000-Euro-Raub kam, wiegelte sie ab: „Das war sein Geld.“ Dass er es ihr abgenommen habe, sei völlig in Ordnung gewesen.
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Das Problem der Gelsenkirchenerin ist der Alkohol. Social-Media-Bilder von früher sollen sie noch als ziemlich hübsche Frau zeigen. Vor Gericht machte die Enddreißigerin dagegen einen sichtlich gezeichneten Eindruck.
Mann muss Schmerzensgeld an seine Ex-Freundin zahlen
Der Angeklagte selbst hatte die Vergewaltigungen im Prozess von Anfang an bestritten. Alles sei einvernehmlich passiert. Seine Schläge und seinen Olivenöl-Ausraster hat er am Ende aber doch zugegeben. In den weiteren Anklagepunkten ist er freigesprochen worden.
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Ganz ohne Konsequenzen blieb der Prozess für ihn am Ende aber trotzdem nicht. Neben der langen Untersuchungshaft muss er 4.000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex-Freundin zahlen und außerdem ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.