Als Mieter lohnt es sich, die eigenen Rechte genau zu kennen. Ursel Beck von den Mieterinitiativen Stuttgart verrät, wann sich vom Vermieter Geld einfordern lässt.

Für Menschen ohne Eigentum ist Stuttgart ein schwieriges Pflaster. Von dem umkämpften Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt profitieren vor allem Vermieter, dementsprechend hoch sind die Wohnungspreise. Wer seine Rechte als Mieter genau kennt, kann allerdings an einigen Stellen Geld einsparen oder zurückverlangen.

Ein Ansatzpunkt ist die Erstattung der CO2-Steuer, die sich Mieter und Vermieter teilen müssen. Diesem Thema widmet sich am Freitag, 22. August, eine Schulung der Mieterinitiativen Stuttgart, die sich für die Belange von Mietern einsetzen. Ursel Beck aus dem Vorstand dieses Zusammenschlusses erklärt, wie die Erstattung abläuft. Sie verrät außerdem, bei welchen Punkten Mieter darüber hinaus ihre Ansprüche geltend machen können.

Wie wird die CO2-Steuer aufgeteilt?

Seit 2021 wird in Deutschland eine CO2-Steuer auf den Verbrauch fossiler Kraft- und Brennstoffe wie Erdgas oder Erdöl erhoben. Derzeit beträgt sie 55 Euro pro Tonne CO2, 2024 lag sie noch bei 45 Euro.

Für Öl- und Gasheizungen in Mietwohnungen ist klar festgelegt, wer welchen Anteil der Steuer zu bezahlen hat. Die genaue Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter richtet sich dabei nach der Energieeffizienz des Gebäudes. Hier gibt es zehn Stufen. Bei Stufe eins, also bei besonders effizienten Gebäuden, entfällt die Steuer zu 100 Prozent auf den Mieter. Dagegen müssen bei Stufe zehn Vermieter für 90 Prozent der Kosten aufkommen.

Wer muss die Erstattung einfordern?

In einigen Wohnung laufen die Verträge mit dem Energieversorger über den Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die korrekte Aufteilung der CO2-Steuer einzurechnen, bevor er die Energiekosten auf den Mieter umlegt. Der Mieter muss sich dann nicht mehr um die Erstattung kümmern.

In Wohnungen mit Gas-Etagenheizungen oder Boilern beziehungsweise Durchlauferhitzern haben jedoch meist die Mieter Verträge mit dem Energielieferanten abgeschlossen. Hier landet die Jahresabrechnung direkt bei ihnen. Das bedeutet, dass diese Mieter eine Teilerstattung der CO2-Steuer bei ihrem Vermieter einfordern müssen.

Ursel Beck hält es deshalb für wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die 71-Jährige sagt: „Viele Mieter kennen das Gesetz gar nicht.“

Wie funktioniert die Erstattung?

Wer die Teilerstattung einfordern will, muss einen Antrag an den Vermieter senden. Einen Musterbrief stellen die Mieterinitiativen Stuttgart auf ihrer Website zur Verfügung. Diesem Schreiben ist die Jahresabrechnung des Energieversorgers beizulegen. Ursel Beck sagt: „Wenn man einmal weiß, wie das geht, ist das eine Sache von fünf Minuten.“

Wichtig: Mieter müssen den Antrag spätestens ein Jahr nach Erhalt der Jahresabrechnung stellen – ansonsten verfällt ihr Anspruch auf die Teilerstattung.

Um welche Beträge geht es dabei?

Das hängt vom Gebäude ab. „Bei einem gut gedämmten Haus bekommt man fast nichts“, sagt Beck. Die meisten Mieter, die sie bislang zu diesem Thema beraten habe, hätten aber zwischen 20 und 50 Euro zurückerhalten. Und in Zukunft dürfte der Preis für die CO2-Steuer weiter steigen.

Wo können Mieter außerdem Geld einsparen beziehungsweise zurückverlangen?

Als weiteren Punkt, bei dem Mieter ihre Rechte genau kennen sollten, nennt Ursel Beck die jährliche Nebenkostenabrechnung. Ausgaben für Müll, Reinigung und Ähnliches legen Vermieter in der Regel auf die Mieter um. Beck warnt jedoch: „In etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch.“

Ein häufiges Problem sei, dass Vermieter für die Müllabfuhr teure Privatfirmen anstatt der günstigeren städtischen Abfallwirtschaft beauftragten. Zudem würden häufig Leistungen abgerechnet, die gar keinen tatsächlichen Bedarf abgedeckt hätten. Als Beispiel erwähnt Beck den Winterdienst: „Hier gelten oft noch teure Pauschalverträge, obwohl inzwischen viel seltener Schnee liegt.“ Sie empfiehlt deshalb, auffällig hohe Nebenkosten-Abrechnungen erst einmal nicht zu überweisen.

Wer ist in der Beweispflicht, wenn ich als Mieter eine Nebenkosten-Abrechung zunächst nicht bezahle?

Die Beweispflicht liegt in diesem Fall eindeutig beim Vermieter. Der müsse dann Belege für die erbrachten Leistungen vorweisen, erklärt Beck. Anschließend ist es die Aufgabe des Mieters, die Belege zu prüfen.

Bei der Nebenkostenabrechung gilt für Vermieter im Zweifelsfall eine Belegpflicht. Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Wer allerdings einen unübersichtlichen Berg an Unterlagen vorgesetzt bekommt, kann den Ball wieder zum Vermieter zurückspielen. Denn: Es gelten Vorschriften, wie die Belege aufbereitet werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die Einteilung in verschiedene Kategorien, markiert durch Deckblätter.

„Trotzdem ist es nicht so einfach, die Belege selbst zu kontrollieren“, sagt Beck. Die 71-Jährige rät deshalb, bei hohen Nebenkosten-Abrechnungen mit den weiteren Mietern aus dem Gebäude zu sprechen und sich dann gemeinsam an Organisationen wie die Mieterinitiativen Stuttgart zu wenden. „Das ist immer effektiver, als so ein Thema alleine anzugehen.“

Die Schulung der Mieterinitiativen Stuttgart:

  • Datum: Freitag, 22. August, 18 Uhr
  • Ort: Räume der Partei Die Linke, Liebenzeller Straße 1, Bad Cannstatt
  • Thema: Mieterhöhung und Erstattung CO2-Steuer