Berlin. Seit Jahren wird über die Mohrenstraße gestritten. Der Bezirk hat die Umbenennung nun vollzogen. Doch eine Bürgerinitiative kämpft weiter.
Die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße könnte zurückgenommen werden – auch wenn die neuen Straßenschilder schon hängen. Eine Bürgerinitiative hat am Mittwochabend beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag eingereicht, um die für Samstag angesetzte Zeremonie zu verhindern, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet.
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Der Antrag sieht laut Bericht vor, die vom Bezirksamt Mitte angeordnete sofortige Vollziehung des Namenswechsels auszusetzen. Hintergrund: Obwohl gegen die Entscheidung zur Umbenennung noch mehrere Klagen laufen, hatte das Bezirksamt Mitte Juli angeordnet, die Umbenennung dennoch ohne weitere Verzögerung zu vollziehen. Ein Musterverfahren sei bereits vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert, andere Klagen hätten daher keine Aussicht auf Erfolg. Für den Bezirk ist die Umbenennung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt im August abgeschlossen.
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Die Initiative „Pro Mohrenstraße“ hält diese Argumentation für unzureichend. In ihrem Schreiben an das Gericht heißt es laut „Berliner Zeitung“, es gebe keine außergewöhnliche Dringlichkeit, die eine sofortige Vollziehung rechtfertige. Notstand oder Gefahr im Verzug, die einzigen Gründe, die ein solches Vorgehen rechtfertigen würden, lägen nicht vor.
Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße: Kläger zweifeln Begründung des Bezirksamts an
Während das Bezirksamt ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer zügigen Umbenennung geltend macht, verweisen die Kläger auf die Pflicht der Verwaltung, eine konkrete Begründung vorzulegen. Der bloße Verweis auf die „Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts“ reiche nicht aus. Stattdessen müsse im Einzelfall dargelegt werden, warum ein sofortiger Vollzug notwendig sei.
Ein weiteres Argument der Kläger ist, dass seit dem ursprünglichen Umbenennungsbeschluss von 2021 sich die Besetzung der zuständigen Richterkammer geändert hat. Neue Richter seien verpflichtet, eine mündliche Verhandlung selbst zu führen, bevor sie eine Entscheidung treffen könnten. Damit sei keineswegs sicher, dass die noch anhängigen Verfahren im Sinne des Bezirksamts entschieden würden.
Mohrenstraße in Mitte wird in Anton Wilhelm Amo umbenannt
Ein Bezirksamtssprecher teilt auf Nachfrage am Donnerstag mit: „Sollte das Verwaltungsgericht jedoch die Anordnung der sofortigen Vollziehung für nicht gerechtfertigt halten, wird das Bezirksamt Mitte eine solche Entscheidung bewerten müssen und dann erst weitere Schritte beschließen.“
Die Mohrenstraße soll nach Anton Wilhelm Amo benannt werden, dem ersten bekannten schwarzen Philosophen in Deutschland. Parallel dazu plant auch die BVG, den gleichnamigen U-Bahnhof umzubenennen.