Die Asylgründe für den in Abschiebehaft sitzenden Kurden Hamza A. müssen neu geprüft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag mitgeteilt. Einstweilen darf der Mann nicht abgeschoben werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) müsse nun die Unterlagen ansehen und die Echtheit überprüfen, erklärte der Sprecher des Verwaltungsgerichtes, Dirk Tolkmitt. Demnach kann Hamza A. noch am Donnerstag aus der Abschiebehaft in Dresden freikommen.

Freude bei Familie und Unterstützern

„Über diese Nachricht haben wir uns vorsichtig gefreut“, sagte der Sprecher des Sächsischen Flüchtlingsrates, Osman Oguz. Er habe sich wochenlang darum gekümmert, dass ein Rechtsanwalt in der Türkei Prozessunterlagen nach Leipzig schickt, die zeigen sollen, dass Hamza A. in seinem Heimatland vom autoritären Erdogan-System politisch verfolgt werde. Hamza A. hatte demnach in der Türkei als Schriftsteller Gedichte veröffentlicht. Deshalb sei er wegen angeblicher Terrorunterstützung und Unterstützung einer Propagandaorganisation angeklagt worden. Hamza A. hatte sich nach eigenen Angaben 2018 in einer demokratischen Bewegung für Menschenrechte engagiert und saß bereits zweimal in türkischen Gefängnissen.

„Es ging um die türkischen Gerichtsakten mit E-Signatur. Die wollten die deutschen Behörden haben“, erklärt Osman Oguz. Der damit beauftragte Rechtsanwalt habe Probleme gehabt, die nach Deutschland zu schicken.

Hungerstreik aus Protest gegen drohende Abschiebung

In den zurückliegenden Wochen und bis zum 21. August hat der Kurde, der zuletzt in Nordrhein-Westfalen lebte und in der Gastronoomie arbeitete, mit Hungerstreik im Abschiebegefängnis Dresden gegen seine mögliche Abschiebung protestiert. Unterstützer und Bürgerrechtler zeigten sich bereits vorige Woche schockiert über den Gesundheitszustand des 48-Jährigen. Zuletzt soll er jedoch Trinknahrung zu sich genommen haben. „50 Milliliter am Tag. Davon konnten wir ihn überzeugen, damit er keine Langzeitschäden davonträgt“, sagt sein Unterstützer Osman Oguz.

„Ich bin erschüttert. Die Art und Weise, wie er dort behandelt wird, ist für viele Menschen in diesem Land kaum vorstellbar“, sagte auch der Bürgerrechtler und Ex-Landtagsabgeordnete Frank Richter nach einem Treffen in Abschiebehaft.

Die Art und Weise, wie er dort behandelt wird, ist für viele Menschen in diesem Land kaum vorstellbar.

Frank Richter
Bürgerrechtler und früherer Landtagsabgeordneter

Im Zweifel neue Entscheidung für Asylantrag

Nach dem Bescheid des Verwaltungsgerichtes muss nun das Bamf nochmals die Echtheit der Gerichtsunterlagen prüfen und „im Zweifel eine neue Entscheidung zum Asylantrag treffen“, sagt der Verwaltungsgerichtssprecher in Leipzig. Diese Entscheidung muss die zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz dann umsetzen. Der Sächsische Flüchtlingsrat weiß, dass so etwas drei Monate dauern kann – „oder auch sehr viel länger“.