Im November 2024 hatte die damalige Ampelkoalition bereits einen Gesetzeswurf für das BattDG beschlossen, mit dem die EU-Verordnung in nationales Recht überführt werden soll – CHIP berichtete. Durch den Regierungswechsel kam der Entwurf aber nie zur Abstimmung.

Die aktuelle Bundesregierung hat einen neuen Anlauf gestartet, welcher dem Vorgängerentwurf stark ähnelt und bereits im Bundesrat behandelt wurde. Wie das Infoportal Batteriegesetz.de berichtet, haben Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mehrheitlich dafür gestimmt, dass im Gesetzesentwurf auch ein Pfand auf Batterien erwogen werden soll.

Dadurch sollen Brände in Entsorgungsbetrieben durch falsch entsorgte Lithium-Akkus in Zukunft besser verhindert werden. In der vorherigen Legislaturperiode war ein solches Pfandsystem ebenfalls in der Diskussion, wurde aber von der Vorgängerregierung abgelehnt.

Zur finalen Abstimmung des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes im Bundestag wird es am 11. September 2025 kommen, wie die Website des Parlaments informiert. Ungeachtet dessen tritt die EU-Verordnung im August für alle Mitgliedstaaten verbindlich in Kraft.

Bis zur Verabschiedung des Bundesgesetzes wird es laut Batteriegesetz.de daher wohl „zu einer Übergangszeit von ca. 2-3 Monaten kommen, in der Regelungen fehlen oder schlicht widersprüchlich zwischen internationaler EU- und nationaler, deutscher Ebene sein werden.“