Auf frischer Tat ertappt
Dresden: Schnelles Urteil wegen mehrfachen Ladendiebstahls
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Weil er in Supermärkten dreimal Waren im Wert von über 300 Euro hatte mitgehen lassen, musste sich ein 42-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Dresden verantworten.
Dresden. Sieben Monate auf Bewährung hat am Donnerstag ein Ladendieb in Dresden bekommen. Wie die Staatsanwaltschaft der Landeshauptstadt mitteilt, hat der Mann drei Diebstähle in verschiedenen Supermärkten im Stadtgebiet im Zeitraum von Januar bis August 2025 begangen. Der Gesamtwert der gestohlenen Waren lag bei über 300 Euro.
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Auf frischer Tat ertappt
Nachdem der 42-jährige Deutsche am Nachmittag des 20. August auf frischer Tat ertappt worden war, nahm die Polizei ihn vorläufig fest, bevor er sich am Tag darauf vor dem Amtsgericht in einem beschleunigten Verfahren verantworten musste. Der Mann hat gestanden und war bislang nicht vorbestraft. Die Diebstähle hat er laut Staatsanwaltschaft Dresden begangen, um jedenfalls teilweise seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Urteil ist rechtskräftig.
DNN