Stand: 22.08.2025 11:37 Uhr

Seit Jahren wird über den Namen der Berliner Mohrenstraße diskutiert. Am Samstag sollte sie eigentlich in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Doch das Berliner Verwaltungsgericht stoppte dies vorerst.

Die Gegner einer Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte haben einen juristischen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag der Bürgerinitiative „Pro Mohrenstraße“ stattgegeben. Damit kann die morgen vom Bezirk geplante Umbenennung der Straße so nicht stattfinden.

Umbenennung der Mohrenstrafle in die Anton-Wilhelm-Amo-Strafle Austausch der Strassenschilder nach der Umbenennung der Mohrenstrasse in Berlin-Mitte in Anton-Wilhelm-Amo-Strasse Foto vom 21.08.2025.(Quelle: IMAGO/Christian Ditsch)

„Nach Jahrhunderten des Vergessens wird Amo jetzt erst wieder entdeckt“

Ab Samstag sollte eine Berliner Straße nach dem ersten Schwarzen Philosophen Deutschlands beannt werden: Anton Wilhelm Amo. Für Professorin Regina Römhild ist dies ein lange überfälliger Schritt für mehr Sichtbarkeit.mehr

Das Verwaltungsgericht sieht die vom Bezirk vorgebrachte Dringlichkeit der Umbenennung in „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ nicht gegeben. Der Bezirk hatte argumentiert, dass ein öffentliches Interesse daran bestehe, die Mohrenstraße am 23. August umzubenennen – also am Internationalen Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung.
 
Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und erklärte, es fehle an einem besonderen öffentlichen Interesse für die sofortige Vollziehung der Straßenumbenennung. Das Bezirksamt habe nicht dargelegt, warum die Umbenennung so dringlich sei, dass sie vor Abschluss des Klageverfahrens vollzogen werden müsse.
 
Dass der 23. August der Internationale Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung sei, stelle keinen zwingenden Grund dar. Auch die vielfältigen Vorbereitungen für die geplante Umbenennung begründeten keine besondere Dringlichkeit. Wie der Bezirk mit der Gerichtsentscheidung umgeht, ist bisher offen. Der Bezirk könnte gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Oberverwaltungsgericht erklärte Umbenennung im Juli für rechtskräftig

Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss die Umbenennung bereits im August 2020 mehrheitlich. Begründet wurde dies damit, dass der Name Mohrenstraße „diskriminierend ist und dem Ansehen Berlin schadet“. Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Entscheidung um. Dagegen erhoben mehrere Anwohner der Mohrenstraße jeweils Klage. Eine dieser Klagen wies das Verwaltungsgericht Berlin ab, die anderen Klagen wurden im Einverständnis aller Beteiligten ruhend gestellt.
 
Im Falle der bereits verhandelten Klage erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Umbenennung im Juli dann für rechtskräftig. Das Bezirksamt kündigte daraufhin die Umbenennung der Straße für diesen Samstag an und ordnete die sofortige Vollziehung der entsprechenden Allgemeinverfügung an.
 
In einem Eilantrag dagegen machte ein Anwohner geltend, dass die Umbenennung nicht vorgenommen werden dürfe, bevor über seine bislang ruhende Klage entschieden sei.

Sendung: rbb24 Abendschau, 22.08.25, 19:30 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg