Das Berliner Verwaltungsgericht hat die für Samstag geplante offizielle Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße vorerst gestoppt. Grund ist der Eilantrag eines Anwohners gegen die Umbenennung der Straße. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts heißt es, es fehle an einem besonderen öffentlichen Interesse für die sofortige Vollziehung des Umbenennungsbeschlusses der Bezirksverordnetenversammlung. (AZ: VG 1 L 682/25)
Dieses öffentliche Interesse sei erforderlich, auch wenn die Rechtmäßigkeit der Umbenennung an sich gerichtlich geklärt sei. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Hintergrund für die Entscheidung des Bezirksamtes, die Umbenennung zu vollziehen, war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli. Das Gericht wies damals einen Berufungsantrag gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts asus dem Juli 2023 zurück. Darin war der bereits im Mai 2021 gefasste Beschluss zur Umbenennung durch die Bezirksverordnetenversammlung für rechtens erklärt worden. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht vom Juli dieses Jahres war das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig.
Das Bezirksamt Mitte kündigte daraufhin die Umbenennung für den 23. August an, dem Internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung. Die Straße werde umbenannt, weil der Begriff Mohr von vielen Menschen als rassistisch und diskriminierend wahrgenommen werde. Der neue Namensgeber Anton Wilhelm Amo (1703- nach 1753) war der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland und lehrte an den Universitäten Wittenberg, Halle und Jena. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts heißt es nun, das Bezirksamt habe nicht dargelegt, warum die Umbenennung so dringlich sei, dass sie vor Abschluss des noch anhängigen Klageverfahrens vollzogen werden müsse.