Linke und FDP haben die von Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CSU) geplante Vorratsdatenspeicherung kritisiert. „Herr Dobrindt
hält unbeirrt an der Einführung einer dreimonatigen Vorratsdatenspeicherung
fest. Das ist zwar konsequent Unionspolitik, aber eben auch konsequent
falsch“, sagte die Linkenpolitikerin Donata Vogtschmidt der Augsburger
Allgemeinen.
Noch nie habe die Bundesregierung eine sachliche Begründung
dafür liefern können, warum eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung
erforderlich und angemessen sei, „etwa zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an
Kindern“, sagte Vogtschmidt weiter.
Auch von der FDP kam Kritik: „Dass
es mit einer unionsgeführten Bundesregierung und einem Innenminister aus der
CSU für Bürgerrechte und Freiheit herausfordernd wird, war absehbar“,
sagte Parteichef Christian Dürr. Die „anlasslose Vorratsdatenspeicherung“ sei
bereits mehrfach vor Gerichten gescheitert.
FDP will keine „anlasslose Überwachung“
Dürr schlug stattdessen das
sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vor, mit dem im Verdachtsfall
relevante Daten schnell gesichert werden können. „Es geht darum,
Straftäter schnell ausfindig zu machen, anstatt alle Bürger anlasslos zu überwachen“,
sagte Dürr.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine
dreimonatige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter
geeinigt. Damit sollen Ermittler künftig effektiver gegen sexuellen
Kindesmissbrauch im Netz vorgehen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf
solle „in den kommenden Wochen“ auf den Weg gebracht werden, teilte
Dobrindt nun mit.
Bis 2017 gab es die Vorratsdatenspeicherung bereits. Sie
wurde ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die damalige
Regelung für europarechtswidrig erklärt hatte. Mit einer Entscheidung von 2022
erlaubte der EuGH aber unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte
Datenspeicherung.
Vorratsspeicherung
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Quick-Freeze-Verfahren:
Einfrieren statt alles auf Halde speichern