Berlin – Die Straßenschilder stehen schon – doch aus der Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin wird vorerst nichts! Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag einer Bürgerinitiative statt.

Eigentlich sollte es am Sonnabend um 14 Uhr so weit sein: die Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte in die „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ – mit Fest, Reden, Performances und Musik! Doch die Bürgerinitiative Pro Mohrenstraße hat im letzten Moment einen Eilantrag gestellt, der das Vorhaben des Bezirksamts Mitte vorläufig stoppt. Zuerst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Neuer Name sollte Gelehrten ehren

Der Bezirk Mitte und mehrere Initiativen wollen die Mohrenstraße schon seit Jahren umbenennen, weil sie den Namen wegen des Begriffs „Mohr“ für problematisch oder rassistisch halten. Der geplante neue Name geht auf den afrikanischstämmigen Gelehrten Anton Wilhelm Amo zurück, der im 18. Jahrhundert in Berlin wirkte.

Eigentlich sollte die Mohrenstraße in die Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Die ersten Schilder wurden bereits am Donnerstag aufgestellt. Der Name Mohrenstraße wurde durchgestrichen

Eigentlich sollte die Mohrenstraße in die Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Die ersten Schilder wurden bereits am Donnerstag aufgestellt. Der Name Mohrenstraße wurde durchgestrichen

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

► Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss die Umbenennung bereits im August 2020 mehrheitlich. Am 29. April 2021 setzte das Bezirksamt die Entscheidung um. Dagegen erhoben mehrere Anwohner der Mohrenstraße jeweils Klage. Eine dieser Klagen wies das Verwaltungsgericht Berlin ab, die anderen Klagen wurden im Einverständnis aller Beteiligten ruhend gestellt.

Im Falle der bereits verhandelten Klage erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Umbenennung im Juli 2025 dann für rechtskräftig. Daraufhin ordnete das Bezirksamt Mitte den sofortigen Austausch der Straßenschilder an – obwohl noch sechs Klagen offen waren.

Genau deswegen zogen die Gegner erneut vor Gericht. Demnach dürfe die Umbenennung nicht vorgenommen werden, bevor über die bislang ruhenden Klagen entschieden sei. Und die Richter stimmten zu.

Schilder mit der Aufschrift Anton-Wilhelm-Amo-Straße hängen über Schildern, auf denen der Name Mohrenstraße durchgestrichen ist

Schilder mit der Aufschrift Anton-Wilhelm-Amo-Straße hängen über Schildern, auf denen der Name Mohrenstraße durchgestrichen ist

Foto: Liesa Johannssen/REUTERS

Es ging auch um Sklavenhandel

Sie machten klar: Für die besonders dringliche Umbenennung – vor Abschluss des Klageverfahrens – müsse ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen – das Bezirksamt habe dies nicht ausreichend dargelegt.

Dass der 23. August der Internationale Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung sei, stelle keinen zwingenden Grund dar. Auch die vielfältigen Vorbereitungen für die geplante Umbenennung begründeten keine besondere Dringlichkeit. Solange die offenen Klagen nicht entschieden sind, bleibt die Mohrenstraße also vorerst bestehen.

Mehr zum ThemaBezirksamt will Entscheidung nicht hinnehmen

Das Bezirksamt legt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde ein gegen den Beschluss der Vorinstanz, wonach die Straße vorerst nicht umbenannt werden kann. Das teilte Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) mit. Wann sich das OVG damit beschäftigt, war zunächst offen.

Demnach hält ihre Behörde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für „rechtsfehlerhaft“. Man gehe weiter davon aus, dass die Umbenennung wie geplant vollzogen werden könne.