Der seit zwei Monaten im Dresdner Abschiebegefängnis einsitzende Hamza A. ist am Freitag auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen vorerst entlassen worden. Der Beschluss der Landesdirektion geht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig zurück, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über seinen Asylantrag erneut entscheiden muss.

Bürgerrechtsgruppen und linke Initiativen hatten wiederholt die Entlassung von Hamza A., der sich in der Haft im Hungerstreik befand, gefordert. Sie verlangten zudem eine erneute Prüfung seines Falls, da er als kurdischer Aktivist in der Türkei verfolgt werde.

Neue Unterlagen müssen geprüft werden

In der Begründung des Gerichts heißt es laut Landesdirektion, dass neu vorgelegte Unterlagen geprüft würden. Solange die Dauer der Prüfung durch das Bamf nicht absehbar ist, sieht das Rechtsstaatsprinzip eine Aussetzung der Abschiebehaft vor.

Wenn das Bundesamt bei der erneuten Überprüfung zu dem Schluss kommt, dass kein Schutzstatus vorliegt, müsste A. aus Deutschland ausreisen. Die Durchsetzung der Ausreise würde dann erneut in den Zuständigkeitsbereich der sächsischen Behörden fallen.

Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Kassem Taher Saleh (Grüne) sieht im Fall A. eine Mahnung. „In der Türkei werden Kurden, Aleviten und Oppositionelle politisch verfolgt, willkürlich inhaftiert und für viele Jahre eingesperrt. Deutschland trägt die Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren.“

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