Seit Jahren wird über den Namen der Berliner Mohrenstraße diskutiert. Am Samstag sollte sie eigentlich in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Doch das Berliner Verwaltungsgericht stoppte dies vorerst.
Die Gegner einer Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte haben einen juristischen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag der Bürgerinitiative „Pro Mohrenstraße“ stattgegeben (VG 1 L 682/25). Damit kann die morgen vom Bezirk geplante Umbenennung der Straße so nicht stattfinden.
Das Verwaltungsgericht sieht die vom Bezirk vorgebrachte Dringlichkeit der Umbenennung in „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ nicht gegeben. Der Bezirk hatte argumentiert, dass ein öffentliches Interesse daran bestehe, die Mohrenstraße am 23. August umzubenennen – also am Internationalen Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung.
Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und erklärte, es fehle an einem besonderen öffentlichen Interesse für die sofortige Vollziehung der Straßenumbenennung. Das Bezirksamt habe nicht dargelegt, warum die Umbenennung so dringlich sei, dass sie vor Abschluss des Klageverfahrens vollzogen werden müsse.
„Nach Jahrhunderten des Vergessens wird Amo jetzt erst wieder entdeckt“
Ab Samstag sollte eine Berliner Straße nach dem ersten Schwarzen Philosophen Deutschlands beannt werden: Anton Wilhelm Amo. Für Professorin Regina Römhild ist dies ein lange überfälliger Schritt für mehr Sichtbarkeit.mehr
Bezirk Mitte legt Beschwerde ein
Dass der 23. August der Internationale Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung sei, stelle keinen zwingenden Grund dar. Auch die vielfältigen Vorbereitungen für die geplante Umbenennung begründeten keine besondere Dringlichkeit.
Das Bezirksamt Mitte legte am Freitag nach eigenen Angaben gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Zur Begründung hieß es, die Rechtslage zur geplanten Umbenennung der Mohrenstraße bleibe eindeutig. Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts sei rechtsfehlerhaft, erklärte Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne). Die Umbenennung könne ihrer Überzeugung nach wie geplant am Samstag vollzogen werden.
Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stand am Freitagnachmittag allerdings noch aus. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stoppten einstweilen die ebenfalls am Samstag geplante Umbenennung des U-Bahnhofs Mohrenstraße, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.
Ob die Umbenennung nun am Samstag stattfinden wird oder nicht, ist derzeit unklar.
Umbenennung der Mohrenstraße: Erste Schilder hängen schon
Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte bekommt am Samstag einen neuen Namen. Sie soll dann Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Erste Schilder sind bereits montiert.mehr
Oberverwaltungsgericht erklärte Umbenennung im Juli für rechtskräftig
Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss die Umbenennung bereits im August 2020 mehrheitlich. Begründet wurde dies damit, dass der Name Mohrenstraße „diskriminierend ist und dem Ansehen Berlin schadet“. Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Entscheidung um. Dagegen erhoben mehrere Anwohner der Mohrenstraße jeweils Klage. Eine dieser Klagen wies das Verwaltungsgericht Berlin ab, die anderen Klagen wurden im Einverständnis aller Beteiligten ruhend gestellt.
Im Falle der bereits verhandelten Klage erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 1 N 59/23) die Umbenennung im Juli dann für rechtskräftig. Das Bezirksamt kündigte daraufhin die Umbenennung der Straße für diesen Samstag an und ordnete die sofortige Vollziehung der entsprechenden Allgemeinverfügung an.
In einem Eilantrag dagegen machte ein Anwohner geltend, dass die Umbenennung nicht vorgenommen werden dürfe, bevor über seine bislang ruhende Klage entschieden sei.
Sendung: Radioeins, 22.08.25, 11 Uhr