Bochum – Brutale Tat, hartes Urteil! Zwei Männer (27, 29) müssen für jeweils acht Jahre und neun Monate ins Gefängnis, weil sie einen 36-Jährigen aus dem vierten Stock gestoßen haben. Nur durch unglaubliches Glück überlebte der Mann – er fiel 13 Meter tief auf Müllsäcke. Ein dritter Angeklagter kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Der Angriff ereignete sich am 20. November 2024 in einem Wohnhaus in Bochum (Nordrhein-Westfalen). Nach Überzeugung der Richter packten die beiden Angeklagten ihr Opfer nach einem Streit in einer Wohnung und warfen es aus dem Fenster.
In diesem Haus wurde der 36-jährige Mann aus dem 4. Stock gestoßen, ist sich der Richter sicher
Foto: Andreas Wegener
Opfer stürzte 13 Meter in die Tiefe
Der 36-Jährige erlitt dabei einen Wirbelsäulenbruch und mehrere Rippenbrüche. Bis heute ist er arbeitsunfähig. Zusätzlich zur Haftstrafe müssen die Täter 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Richter Volker Talarowski sprach von einem „brutalen und nicht nachvollziehbaren“ Verbrechen.
Banalität war Auslöser für Streit
Auslöser war ein Vorfall am frühen Morgen: Eine Bekannte der Täter fühlte sich von dem späteren Opfer belästigt. Staatsanwalt Andreas Bachmann: „Er hatte eine falsche Wohnungsklingel gedrückt.“ Mit Küchenmessern bewaffnet suchten die Angeklagten die Wohnung auf. Dort kam es zur Konfrontation – auch das Opfer griff zu einem Messer.
Weil er auf vor dem Haus herumliegende Müllsäcke stürzte, überlebte der Mann
Foto: Andreas Wegener
Zunächst warfen beide Seiten die Messer aus dem Fenster, doch die Situation eskalierte. Es kam zu einer Prügelei im Wohnzimmer. Schließlich wurde der Mann aus dem vierten Stock gestoßen.
Angeklagte bestritten aktiven Wurf
Das Gericht wertete die Tat als versuchten Totschlag. Dass der 36-Jährige nicht starb, sei reines Glück gewesen. Vor Gericht versuchten die beiden Deutschen, ihre Beteiligung herunterzuspielen. Sie sprachen von einem Gerangel und bestritten, den Mann aktiv gestoßen zu haben. Doch das Gericht sah das anders – und verurteilte sie zu langen Haftstrafen.
Mehr zum ThemaGericht: „Kein Gesetz der Straße“
Ein dritter Angeklagter, der ebenfalls in der Wohnung war, kam glimpflicher davon: Wegen unterlassener Hilfeleistung erhielt er zehn Monate Haft auf Bewährung.
Bereits im Prozess hatte Richter Talarowski strenge Worte gefunden: „Hier gilt nicht das Gesetz der Straße“, mahnte er, nachdem bekannt geworden war, dass das Opfer während des Verfahrens bedroht worden sein soll. Angehörige der Angeklagten hätten versucht, den Mann zu beeinflussen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.