Ruhrgebiet. Eine Lehrerin aus Duisburg ist seit 2009 krankgeschrieben – bei vollen Bezügen. Für das Kollegium an ihrer Schule ist dieser Status ein Dilemma.

Ihr Fall sorgt deutschlandweit für Schlagzeilen: Eine Lehrerin ist seit mittlerweile 16 Jahren krankgeschrieben – und das bei voller Bezahlung. Nach Informationen dieser Redaktion lebt die Frau in Duisburg.

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Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes in Münster bestätigte die Angaben über den Wohnort. Unklar ist, ob sie auch in Duisburg an einer Schule arbeitet. Sicher ist nach Redaktionsinformationen, dass es sich um eine Schule im Ruhrgebiet handelt. Die zuständige Bezirksregierung hält sich auf eine Anfrage zur Schulform und zum Schulort äußerst bedeckt. „Die Bezirksregierung Düsseldorf arbeitet den Fall umfassend auf, das Unverständnis in der Öffentlichkeit ist für uns nachvollziehbar. Aber aufgrund dieses laufenden Prozesses können derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden“, erklärt eine Sprecherin.

Duisburger Lehrerin ist seit 2009 krankgeschrieben: harte Kritik vom Lehrerverband

Klar ist aber: Für das Kollegium vor Ort muss der jahrelange Ausfall der Studienrätin ein enormes Problem sein. Denn ein Rektor kann die Stelle eines krankgeschriebenen Mitglieds des Kollegiums in der Regel nicht als volle Stelle nachbesetzen. Bedeutet: Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen ihre Arbeit übernehmen und die Vakanz auffangen. Andreas Bartsch, Präsident des NRW-Lehrerverbandes, fand in der Bild-Zeitung klare Worte: „Dieses Verhalten ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen. So etwas habe ich in meiner ganzen Berufslaufbahn noch nicht erlebt. Das ist ein völlig unterirdisches Verhalten.“

Die Lehrerin scheiterte mit ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Lehrerin scheiterte mit ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
© picture alliance/dpa | David Inderlied

An die Öffentlichkeit geraten ist die Sache durch eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts. Dort hatte die Frau gegen eine Untersuchung durch einen Amtsarzt geklagt. Diese hatte das Land NRW jetzt angeordnet. Hinterm Pult stand die Lehrerin seit 2009 nicht mehr. Da hatte sie sich wegen psychischer Probleme krankschreiben lassen. Die Atteste hatte sie in der Folge immer wieder verlängern lassen.

Im April 2025 ordnete ihr Dienstherr dann die Untersuchung an, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist. Dagegen zog die Frau zunächst vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf und dann vor die höhere Instanz.

Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Es sei unverständlich, warum das Land nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit jetzt noch die Veranlassung sehe, sie untersuchen zu lassen, hatte die Frau zur Begründung angegeben. Nach einem so langen Zeitablauf könne das Land nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lag. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. 

All diesen Punkten aber folgten die Richter am Oberverwaltungsgericht nicht. Das bedeutet: Die Amtsuntersuchung ist für die Frau wohl unumgänglich.