Ein von der Polizei geräumtes Gaza-Protestcamp am Bundeskanzleramt bleibt eine Versammlung im Sinne des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte am Freitagabend einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin und wies die Beschwerde der Polizei zurück.
Diese hatte das Camp am Donnerstag geräumt, nachdem sie ihm den Versammlungscharakter abgesprochen hatte. Daraufhin ordnete der Bezirk Mitte an, dass die Zelte abgebaut werden müssen. Dem seien die Bewohner nachgekommen.
Das OVG betonte, dass durch die bloße Präsenz einer Versammlung im öffentlichen Raum eine politische Meinung sichtbar wird. Der Beschluss ist unanfechtbar.