Bottrop. Nach Beschwerden und dem aktuellen Messerangriff war das Ordnungsamt am Abend des Bottroper Feierabendmarktes im Kontroll-Einsatz. Die Bilanz:

Das Ordnungsamt hat am Donnerstagabend (21. August) eine gezielte Kontrollaktion auf der Gastromeile in Bottrop durchgeführt. Grund dafür waren laut Stadt zahlreichen Beschwerden rund um den Torbogen an der Gladbecker Straße. So hatte das im Torbogenhaus beheimatete Bottcast-Team zuletzt die Lage beklagt.

Bei dem Einsatz am Donnerstag machten Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Gewerbeabteilung mit. An dem Abend hat auch der Feierabendmarkt auf dem Rathausplatz stattgefunden.

Ein Ziel der KOD-Kontrolle auf Bottrops-Gastromeile: Sicherheitsgefühl stärken

Ziel dieser Maßnahme war es laut Stadt, den Beschwerden nachzugehen, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Einhaltung geltender Vorschriften „konsequent durchzusetzen. So soll der mögliche Eindruck vermeintlich rechtsfreier Räume verhindert und ein klares Signal für Ordnung und Sicherheit gesetzt werden.“ Im Hintergrund habe auch die Messerattacke von Mittwochabend gestanden, bei der ein Bottroper schwer verletzt worden ist. Zu den Hintergründen der Tat ermittelt derzeit eine Mordkommission.

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Tagsüber, wie hier beim Weihnachtssingen mit dem Bottcast-Team im Dezember 2024, geht es am Torbogenhaus gesittet zu. Nach den Feierabendmärkten dagegen sehe es anders aus, sagt Piet Metzen.

Insgesamt waren acht Einsatzkräfte im Einsatz, davon vier in Zivil und vier in Uniform. In der Zeit von 22 Uhr bis 0 Uhr konnten sie insgesamt 14 Verstöße feststellen.

Die Pressestelle der Stadt schlüsselt auf: „In vielen Fällen waren es Verunreinigungen, wie das Wegwerfen von Zigarette und Müll, was siebenmal mit jeweils 50 Euro Verwarngeld geahndet wurde. In vier Fällen wurden Passanten erwischt, die gerade ihre Notdurft verrichteten (wild urinierten), was jeweils mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro geahndet wurde.“

„„Wir wollen, dass die Menschen in Bottrop nicht nur objektiv sicher sind, sondern sich auch subjektiv sicher fühlen““

Michael Althammer

Leiter des Bottroper Ordnungsamtes

In einigen Situationen habe „unmittelbarer Zwang“ angewendet werden müssen, „da einzelne Personen versuchten zu fliehen“. In einem Fall sei zudem die Polizei hinzugezogen worden, weil sich Personen geweigert hätten, ihre Personalien anzugeben. Die Weigerung, derartige Angaben den Ordnungskräften mitzuteilen, stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 1000 Euro geahndet werden.

In allen Fällen werden Bußgeldverfahren sowie Strafverfahren eingeleitet. Das Ordnungsamt betont, dass solche Aktionen ein wichtiger Baustein seien, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. „Wir wollen, dass die Menschen in Bottrop nicht nur objektiv sicher sind, sondern sich auch subjektiv sicher fühlen“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes, Michael Althammer. „Dazu gehört, dass wir Beschwerden ernst nehmen und konsequent handeln.“