Entscheidung in Münster
Gericht kippt Verbot für Protest-Camp gegen Rheinmetall
23.08.2025 – 14:12 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat zu einem Protestcamp gegen Rheinmetall eine Entscheidung veröffentlicht. (Quelle: Guido Kirchner/dpa)
Das Oberverwaltungsgericht kippt ein Verbot der Kölner Polizei für ein Anti-Rüstungs-Camp im Grüngürtel. Die Richter sehen keine Gefahr von den geplanten Protestaktionen ausgehen.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat ein Protest-Camp gegen den Rüstungskonzern Rheinmetall in Köln erlaubt. Die Richter kippten am Samstag eine Entscheidung der Polizei Köln und des Verwaltungsgerichts Köln, die das Camp zuvor verboten hatten.
Das Protestcamp mit dem Titel „Rheinmetall entwaffnen“ soll vom 26. bis 31. August im Kölner Grüngürtel stattfinden. Die Veranstalter planen dort Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen gegen den Waffenproduzenten.
In der Begründung erklärte das OVG, das Verbot verletze die Versammlungsfreiheit des Antragstellers. „Hiervon geht keine Gefahr aus“, heißt es in der Entscheidung zu den geplanten Aktivitäten. Sollte der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen außerhalb des Campgeländes aufrufen, müssten sich polizeiliche Maßnahmen direkt gegen diese Aktionen richten.
Das Gericht widersprach der Einschätzung des Polizeipräsidiums, der angegebene Zweck des Protestcamps sei nur vorgeschoben. Die Behörde hatte ihr Verbot mit Erfahrungen aus ähnlichen Camps in Kassel und Kiel begründet, bei denen es zu rechtswidrigen Blockaden, Sachbeschädigungen und Widerstand gegen Polizeibeamte gekommen war.
Der OVG-Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.