Uniformierte Beamte an sämtlichen Eingängen, Polizeiwagen rund um den Park – nach den Angriffen auf eine Gruppe Juden hat die Polizei ihre Präsenz im „System Change Camp“, der seit seit Wochen umstrittenen Veranstaltung im Frankfurter Grüneburgpark, massiv erhöht.
Am Samstag versammelten sich bis zu 1000 Personen auf den Grünflächen, das die Stadt trotz massiver Kritik nicht verhindert hat. Die Demonstranten suchten die zahlreichen Zelte auf, saßen auf Bänken, spazierten über die Wege. Immer weitere Demonstranten strömten im Laufe des Nachmittag auf das Areal. Zu weiteren gewaltsamen Vorfällen kam es bis zum späten Nachmittag nicht. Dafür hat die politische Aufarbeitung nach den Angriffen vom Freitagabend, als eine Gruppe Juden von den Camp-Aktivisten mit roter Farbe attackiert worden waren, begonnen.
OB Mike Josef verurteilt tätlichen Angriff
Am Samstagmittag äußerte sich Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) zu dem Vorfall. „Ich verurteile, dass es am Rande des Grüneburgparks zu einem tätlichen Farb-Angriff gekommen ist. Jeder in unserer Stadt kann seine Meinung frei äußern, aber antisemitische Gewalt und Hetze werden wir nicht dulden.“ Er bedanke sich bei der Polizei, die schnell eingegriffen habe. Einzelne Politiker der Grünen forderte eine Auflösung des Camps. Ihre eigene Stadträtin, die für Grünflächen zuständige Dezernentin Tina Zapf-Rodriguez (Die Grünen), jedoch hatte das Camp gemeinsam mit Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) gebilligt.
Unterdessen ist ein Urteil des Frankfurter Verwaltungsgericht aus dem Jahr 2012 bekannt geworden. Dieses wurde damals im Zusammenhang mit dem Occupy Camp an der früheren EZB in der Grünanlage am Willy-Brandt-Platz gesprochen. Demnach hätten die Zelte im Grüneburgpark durchaus verboten werden können. Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) hatte vor einigen Tagen noch argumentiert, die Stadt habe keine Möglichkeiten gehabt, das Camp zu untersagen. Dem widerspricht das damals gesprochene Urteil.
Keine Auflagen für Camp erlassen
Demnach wurde damals festgestellt, dass „Zelte, Hütten, Sofas, Sessel, Stühle, Holzpaletten und sonstige zum Wohnen und Campieren genutzte Gegenständen keine Versammlungsmittel im Sinne des Versammlungsgesetzes sind“. Für bereits aufgestellte Hütten, Zelte und sonstige Gegenstände hatte das Gericht geltend gemacht, dass dafür eine Sondernutzungserlaubnis nötig gewesen wäre, die die Demonstranten beim Amt für Straßenbau und Erschließung sowie beim Grünflächenamt der Stadt einholen müssten.
Ferner kam die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts zu dem Schluss, dass Zelte, Hütten, Sofas, Sessel, Stühle, Holzpaletten und sonstige zum Wohnen und Campieren zu nutzende Gegenstände „vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht umfasst sind“ und somit „von der Versammlungsbehörde als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit untersagt werden können“.
Dem Vernehmen nach hat die Versammlungsbehörde im Zusammenhang mit dem „System Change Camp“ dieses Urteil nicht berücksichtigt. Zudem seien keine Auflagen erlassen worden, wie es für die Größe einer solchen Versammlung üblich sei.
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