Rückruf bei Edeka: Gefahr durch kleine Steine in einigen Konserven
Sofie Reichel – Redakteurin bei BurdaForward.23.08.202516:31
Edeka ruft Linsen-Dosen zurück, da sich in einigen Produkten kleine Steine befanden. Verbraucher sollten die betroffenen Produkte daher nicht konsumieren.
Die italienische Firma Italia Meal S.R.L. ruft zwei Produkte von Edeka zurück: Edeka Bio Braune Linsen und Edeka Herzstücke Braune Linsen in der 400-g-Dose.
Grund für den Rückruf sind mögliche Fremdkörper in Form kleiner Steine, die sich in den Dosen befinden könnten. Betroffen sind ausschließlich Dosen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 31.01.2028 und 31.05.2028.
Gefährliche Fremdkörper in Edeka-Linsen entdeckt
Die Artikel wurden bundesweit bei Edeka und Marktkauf angeboten. Es wird dringend vom Verzehr der betroffenen Produkte abgeraten. Laut „Produktwarnung.eu“ haben Italia Meal S.R.L. und die betroffenen Handelsunternehmen umgehend reagiert und die betroffenen Waren aus dem Verkauf genommen. Weitere Produkte oder andere Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.
ANZEIGE
Verbraucher, die die betroffenen Linsendosen gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Bei Fragen steht der Kundenservice zur Verfügung. Dieser ist per E-Mail unter info@edeka.de oder telefonisch unter 0800 3335211 zu erreichen.
Italia Meal S.R.L. warnt vor möglichen Steinen in Edeka-Linsendosen. produktwarnung.eu
- Rückrufaktionen sind eine wichtige Maßnahme, um Schäden durch fehlerhafte Produkte zu vermeiden.
- Bei Verdacht auf Gesundheitsgefahr oder Gesetzesverstöße müssen Hersteller und Händler aktiv werden und die Öffentlichkeit informieren.
- Bei Gesundheitsrisiken werden auch die zuständigen Behörden einbezogen.
- Verbraucher sollten Rückrufe nicht ignorieren, da sie sonst ihre Gesundheit gefährden und mögliche Schadenersatzansprüche verlieren könnten.
- Um sich über Rückrufaktionen zu informieren, können Verbraucher offizielle Portale wie lebensmittelwarnung.de oder produktrueckrufe.de nutzen.
- Hersteller müssen bei einem Rückruf alle relevanten Informationen bereitstellen, einschließlich Produktbeschreibung, Gefahrenhinweise und Verkaufsstellen.
- Betroffene Verbraucher haben grundsätzlich Anspruch auf Ersatzprodukte oder Gutscheine.
- Beschwerden können bei den Verbraucherzentralen oder Schlichtungsstellen eingereicht werden.