Ein von der Polizei geräumtes propalästinensisches Protestcamp ist auf das Gelände nahe dem Kanzleramt zurückgekehrt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Zeltcamp als Versammlung eingestuft und damit der Auffassung der Polizei widersprochen.
In dem Camp hatten sich Menschen versammelt, um gegen das israelische Vorgehen im von Palästinensern bewohnten Gazastreifen und gegen die deutsche Israel-Politik zu protestieren.
Anmelder zog vor Gericht
Die Berliner Polizei hatte das Camp am Donnerstag geräumt, nachdem sie ihm den Versammlungscharakter abgesprochen hatte. Daraufhin ordnete der Bezirk Mitte an, dass die Zelte abgebaut werden müssen. Dem seien die Bewohner nachgekommen. Der Anmelder zog allerdings vor Gericht – mit Erfolg.
Pro-palästinensisches Camp am Kanzleramt aufgelöst
Das OVG betonte nun, das Protestcamp nahe dem Bundeskanzleramt erzeuge schon durch seine bloße Anwesenheit an einem politisch besonders bedeutsamen Ort einen „gewissen Kundgabeeffekt“. Zudem habe es in den vergangenen Tagen „noch eine ganze Reihe von versammlungstypischen Kundgabeelementen“ gegeben. Das Gericht wollte der Annahme der Polizei nicht folgen, wonach der Hauptzweck des fortgesetzten Protestcamps inzwischen in der Schaffung von Wohnraum in einer Grünanlage bestehe. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Parallel zum Gerichtsverfahren hatten die Organisatoren für Samstag ein neues Camp im Bereich des Marx-Engels-Forums in der Nähe des Roten Rathauses angemeldet. Angesichts der OVG-Entscheidung erfolgten jedoch Gespräche mit der Polizei, wie ein Behördensprecher sagte. Ergebnis: Das Camp kann wieder im Skulpturenpark neben dem Kanzleramt aufgebaut werden.
Polizei hatte Camp-Umzug zum Hauptbahnhof angeordnet
Für die Polizei war es die zweite Niederlage im Streit um das Protestcamp in der Nähe des Kanzleramtes: Die Behörde hatte zwischenzeitlich eine Verlegung an den Hauptbahnhof angeordnet und das mit Lärmbelästigung besonders abends und nachts begründet. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Zelte wieder am Kanzleramt aufgeschlagen werden dürfen – mit der Auflage an die Aktivisten, leiser zu sein. Auch diese Entscheidung bestätigte das OVG als zweite Instanz.
Sendung: Fritz, 23.08.2025, 11:30 Uhr