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Das Bahnhofsgebäude in Neuaubing wurde 1908 errichtet. © Andreas Schwarzbauer
Der Neuaubinger Bahnhof wurde 1908 errichtet und droht heute zu verfallen. Die Lokalpolitiker wollen das alte Gebäude dringend bewahren – und prüfen Denkmalschutz:
Pasing – Der Neuaubinger Bahnhof soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Das wünscht sich der örtliche Bezirksausschuss. Das Gebäude sei 1908 errichtet worden und noch heute prägend für den Stadtteil, heißt es in einem Antrag der CSU, den das Gremium im August einstimmig verabschiedet hat. Initiator Sebastian Kriesel (CSU) will ein Vorgehen wie beim Aubinger Bahnhofsgebäude verhindern. Der Backsteinbau sei in den 80er-Jahren abgerissen worden, „was unter heutigen Denkmalschutzkriterien sicher nicht mehr möglich wäre“.
Der Zustand des Neuaubinger Bahnhofs wird immer schlechter – der BA will das Gebäude dringend erhalten. © Aubinger archiv
Der Neuaubinger Bahnhof entstand, weil die Centralwerkstätte Aubing, die ab 1900 südlich davon errichtet wurde, ans Schienennetz angebunden werden sollte. Die Königlich-Bayerischen Staatseisenbahnen nahmen die Station am 20. November 1905 zunächst als Halteplatz in Betrieb. Im Folgejahr erhielt sie eine Toilette und einen Unterstand. Mit Inbetriebnahme des Ausbesserungswerks 1906 wurde der Halt zum Bahnhof mit eigenem Stellwerk aufgewertet.
Altes Bahnhofsgebäude in Neuaubing soll bewahrt werden – BA möchte Denkmalschutz prüfen
1908 bekam er ein zweigeschossiges Empfangsgebäude. „Dieses Zeitzeugnis muss unbedingt erhalten und wieder geschätzt werden“, meint Kriesel. Der Zustand des Baus werde immer schlechter. Die Stadt soll nun prüfen, ob ein Denkmalschutz möglich ist. Auch mit der Bahn habe er versucht, Kontakt aufzunehmen, aber den richtigen Ansprechpartner nicht erreicht.
In München stünden bereits 23 Bahngebäude unter Denkmalschutz, teilt das Landesamt für Denkmalpflege auf Hallo-Anfrage mit. Prominentestes Beispiel ist die Gleishalle des Münchner Hauptbahnhofs. Voraussetzung für den Schutz eines Bahnhofsgebäudes sei, dass „eine geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutung“ vorliege. Dies werde im Einzelfall geprüft, erklärt Sprecherin Katharina Schmid.
Ist ein Bau als Denkmal ausgewiesen, bedeute das nicht, dass er nicht mehr verändert werden dürfe. Umbauten oder Sanierungen müsse der Eigentümer aber mit den Denkmalschutzbehörden abstimmen und genehmigen lassen.
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