Ein Misshandlungsfall rund um eine Golden-Retriever-Hündin beschäftigt aktuell das Mainzer Amtsgericht. Nachdem der Hündin eine Möhre vaginal eingeführt worden war, bestätigten die Richter eine Entscheidung des Veterinäramts: Das Tier darf zunächst nicht zu seiner Halterin zurück. Diese hatte einen Eilantrag gestellt, um ihren Hund wieder nach Hause holen zu können. Doch das Gericht sieht dort eine drohende Gefahr für das Tier – wegen des weiterhin tatverdächtigen Partners der Halterin.
Was vorgefallen ist
Wie das Amtsgericht am Freitag (22. August) mitteilte, ereignete sich der Misshandlungsvorfall bereits Ende Juni 2025. Die Halterin, die ihre Hündin regelmäßig als Begleithund in einer Kita einsetzte, brachte das Tier am Mittag wie gewohnt von der Kita nach Hause. Dort ließ sie das Tier zurück, um mit den Kita-Kindern ein Theaterstück zu besuchen. Als sie am späten Nachmittag nach Hause zurückkehrte, begann die Golden-Retriever-Hündin auffällig zu hecheln. Am Abend und in der Nacht verschlechterte sich der Zustand: Der Hund versuchte mehrfach, Urin abzusetzen – ohne Erfolg.
Nachts entdeckten Tierärzte in einer Mainzer Klinik eine etwa sieben Zentimeter lange und 1,5 Zentimeter breite Möhre im Vaginaltrakt der Hündin. Das Tier trug eine schwere Blasenentzündung davon und musste mehrere Tage behandelt werden. Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die Möhre mit „erheblicher Rohheit“ eingeführt worden sein muss – und mit Schmerzen für den Hund.
Verdacht gegen Umfeld – Gericht sieht Gefahr nicht ausgeräumt
Die Besitzerin erklärte später, die Tat könne nur im Kindergarten passiert sein, wo die Hündin am Vormittag gewesen war. Tierärzte und ein Gutachten widersprachen: In diesem Fall hätte der Hund viel früher Symptome gezeigt. Damit spreche vieles dafür, dass die Misshandlung am Nachmittag geschehen sei – während das Tier unbeaufsichtigt in der Wohnung der Halterin war.
Veterinäramt und Amtsgericht sind davon überzeugt, dass die Halterin ihren Hund nicht selbst misshandelt hat. Gegen ihren Lebensgefährten bestünden jedoch Verdachtsmomente: Er sei bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Sexualdelikten. Seine Darstellung, am Nachmittag gar nicht zu Hause gewesen zu sein, bezeichnete das Gericht als wenig überzeugend – zumal die Halterin anfangs noch ausgesagt habe, dass ihr Lebensgefährte am Nachmittag „nur einmal kurz“ in der Wohnung gewesen sei.
Hund bleibt vorerst in Sicherheit
Die Halterin hatte argumentiert, dass sich eine Misshandlung nicht wiederholen könnte, da sie inzwischen die Arbeitsstelle gewechselt habe. Sie selbst und ihr Lebensgefährte hätten nichts mit dem Vorfall zu tun. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied jedoch: Zu ihrem Schutz soll die Hündin vorerst in der Obhut von Angehörigen bleiben. Die Frau darf sie nicht mit nach Hause nehmen, solange nicht zweifelsfrei geklärt ist, wer den Hund misshandelt hat und ob ein erneutes Risiko besteht.
Die Richter räumen ein, dass dieser Beschluss eine große Belastung für die Halterin sei: Sie muss weite Wege auf sich nehmen, um ihre Hündin bei Verwandten zu besuchen und zu versorgen. Doch aus Sicht des Gerichts wiegt der Schutz des misshandelten Tieres schwerer – weshalb sie den Eilantrag der Halterin, ihren Hund zurückzubekommen, ablehnten.
Die Entscheidung vom 15. August ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen.
Den vollständigen Beschluss mit weiteren Details findet ihr hier.