Zwölf Jahre ist es her, da wurde die Waldschlößchenbrücke in Dresden offiziell eröffnet. Nun wurden erste Schäden an dem Bauwerk festgestellt, die zum Problem werden könnten.

Am Überbau wurde z.B. ein Riss an der Bodenplatte festgestellt, an den Unterbauten gibt es Risse im Bereich der Widerlager, Flügel und Bogenfundamente, außerdem sind Teile des Gehwegs verwittert, in der Fahrbahn gibt es offene Fugen und Ausbrüche. Das haben die Linken über eine Ratsanfrage in Erfahrung gebracht.

Die Waldschlößchenbrücke kostete rund 180 Millionen Euro und ist damit die bislang teuerste Elbbrücke in Deutschland. 

Waldschlößchenbrücke immer noch ein „Schwarzbau“

Drei Jahre nach der offiziellen Eröffnung erklärte das Bundesverwaltungsgericht am 15. Juli 2016 den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen für den Bau der Waldschlößchenbrücke für rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht wies in dem Urteil auf Folgendes hin: „Der Beklagte hat nun ein ergänzendes Verfahren durchzuführen, um die festgestellten Mängel zu beheben.“ Seit diesem Urteil sind inzwischen neun Jahre vergangen. Dennoch liegt bis heute kein rechtmäßiger Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Waldschlößchenbrücke vor.

Auf Anfrage von Linke-Stadtrat André Schollbach teilte die Stadtverwaltung mit, dass ein Zeitplan zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens seitens der Landeshauptstadt Dresden nicht benannt werden könne. Die bisherigen finanziellen Aufwendungen der Landeshauptstadt Dresden für die Erarbeitung der bei der Landesdirektion Sachsen eingereichten Unterlagen belaufen sich nach Schollbachs Aussage auf 242.000 Euro.

„Obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits vor neun Jahren den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Waldschlößchenbrücke für rechtswidrig erklärte, ist nach wie vor kein Termin für eine Legalisierung in Sicht“, wundert sich Schollbach. „Damit dauert der Zustand der Rechtsunsicherheit für dieses wesentliche Bauwerk weiterhin an. Sofern für den Ersatzneubau der Carolabrücke ein Planfeststellungsverfahren nötig werden sollte, verhieße die lange Dauer des Verfahrens zur Waldschlößchenbrücke nichts Gutes.“