Der 21-Jährige, der in einer Dresdener Straßenbahn von einem anderen Mann mit einem Messer verletzt worden ist, hat sich in den sozialen Medien geäußert. Auf mehreren Videos ist zu sehen, dass der junge Mann Verletzungen im Gesicht erlitten hat. „Wenn ihr alle gedacht habt, Europa und im besonderen Deutschland, habe kein Problem mit Migration, dann lasst mich ein bisschen Wissen mit euch teilen“, beginnt der US-Bürger sein Statement, das die Journalistin Anabel Schunke bei X geteilt hat. Der Mann sagt, dass drei Minuten nach Aufnahme des Videos, einer der Männer aus dem Polizeigewahrsam entlassen werde. Einer soll Frauen in der Straßenbahn belästigt haben, weswegen der 21-Jährige eingegriffen haben soll. Es handele sich um einen Drogendealer, der sich illegal in Deutschland aufhalte, behauptet das Opfer. Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass der andere – der Syrer – ein Messer gegen eine andere Person gerichtet habe. Offiziell bestätigt ist diese Aussage nicht.
Rund 29.000 Messerangriffe 2024 in Deutschland
Nach Angaben der Polizei war der US-Bürger dazwischengegangen, als zwei Männer in der Bahn Frauen belästigten. Daraufhin sei er von einem der beiden Täter angegriffen und verletzt worden. Die zwei Täter flüchteten daraufhin vom Tatort. Hinzugerufenen Polizeibeamten gelang es, einen der beiden, einen 21-jährigen Syrer, in der Nähe zu stellen, hieß es. Sie ermitteln gegen ihn und den noch Unbekannten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Anzahl der Messerangriffe hat in den letzten Jahren zugenommen. Im Jahr 2024 wurde in Deutschland laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei rund 29.000 Straftaten ein Messerangriff polizeilich erfasst. Im Bereich gefährliche und schwere Körperverletzung stieg ihre Zahl um circa 10,8 Prozent; bei Raubdelikten hingegen sank sie um etwa 2,6 Prozent.
Es handelt sich nach polizeilicher Definition um Taten, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.