Beim 0:6-Debakel gegen den FC Bayern München wurde RB Leipzig ein Treffer nach Ansicht der Szene zurecht aberkannt. Doch der VAR hätte gar nicht eingreifen dürfen.
In der 66. Minute gelang Leipzig beim Stande von 0:4 im Bundesliga-Eröffnungsspiel durch Antonio Nusa der 1:4-Ehrentreffer. Dass die Partie da noch in eine andere Richtung hätte kippen können, scheint ausgeschlossen – auch wenn die Leipziger verbessert in den zweiten Durchgang gestartet waren.
Doch die Bayern-Spieler, allen voran Joshua Kimmich, protestierten dennoch sofort heftig bei Schiedsrichter Florian Badstübner. Und tatsächlich bliebt nach Ansicht der Entstehung des Tore die Erkenntniss, dass Castello Lukeba in Leipzigs Abwehr bei der Ausführung des Freistoßes einfach mit dem Ball losgedribbelt war, anstatt ihn mit einem Kontakt abzuspielen. Eine kuriose Szene. Es hätte indirekten Freistoß für die Münchner geben müssen.
VAR Welz hätte den Freistoß nicht überprüfen dürfen
Doch die Unparteiischen auf dem Feld hatten diese Szene nicht so beobachtet, kein Assistent und auch Badstübner selbst nicht. Kimmich schon. Aber die heftigen Proteste brachten diesem zunächst nur eine Gelbe Karte ein, in der mehrminütigen folgenden Unterbrechung, die auch durch diverse Spielerwechsel entstanden war, wirkten alle Beteiligten auf dem Feld zunehmend verunsichert, Badstübner hatte offenbar Kontakt zu VAR Tobias Welz.
Der darf aber nur die Angriffsphase, aus der ein Tor entsteht, auf Regelverstöße überprüfen, nicht aber die Ausführung des ruhenden Balls zuvor. Badstübner lief daraufhin zu seinem Assistenten Markus Schüller, der den Verstoß Lukebas Minuten zuvor ja aber offensichtlich nicht direkt gesehen oder gemeldet hatte. Nach dem Dialog mit Schüller nahm Badstübner den Treffer zurück.
DFB gesteht Fehler am Samstag ein
Ein Fehler, wie auch Alex Feuerherdt, Leiter Kommunikation und Medienarbeit der DFB Schiri GmbH gegenüber dem „Kicker“ am Samstag einräumte: „Dass Lukeba, statt den Freistoß korrekt auszuführen, einfach mit dem Ball losgedribbelt ist, hat leider keiner der Unparteiischen auf dem Feld wahrgenommen. Die anschließende Torerzielung ist vom VAR gecheckt worden, aber die Art der Ausführung eines Freistoßes im Vorfeld eines Tores zu überprüfen, gehört streng genommen nicht zu seinen Aufgaben.“