Eine Frau soll in der Wohnung ihres Ex-Freundes in Dresden allerhand Waffen gehortet haben. Die 27-Jährige bestreitet das. Doch wem gehören die Mordinstrumente? Es ist kompliziert.

Dresden. Kurz nach 9 hetzt die junge Frau in den Gerichtssaal, entschuldigt sich, dann geht es auch schon los. Die 27-Jährige hat Einspruch gegen eine Geldstrafe über 1800 Euro – 60 Tagessätze – wegen illegalen Waffenbesitzes eingelegt, zu der sie Anfang dieses Jahres per Strafbefehl verurteilt worden war.

Im November 2023, so heißt es in der Anklage, seien in der Wohnung der Angeklagten in der Johannstadt ein Schlagholz, eine Präzisionsschleuder und zwei Reizgas-Spraydosen sichergestellt worden. Das Arsenal verstoße gegen das Waffengesetz.

Reizgas auf dem Fensterbrett

Verteidiger Andreas Gumprich erklärt, es sei zwar richtig, dass seine Mandantin Zutritt zu jener Wohnung gehabt habe. Doch sie sei nicht die Inhaberin. Mieter sei ihr ehemaliger Freund, der jedoch schon Monate zuvor dort festgenommen worden war, um eine Haftstrafe anzutreten.