Das Konzert des Jahres in Düsseldorf

Die Toten Hosen spielen in ihrem alten Wohnzimmer

25.08.2025 – 11:36 UhrLesedauer: 2 Min.

Campino, Frontmann der Toten HosenVergrößern des Bildes

Frontmann Campino (Archivbild): Die Toten Hosen kehren nach vier Jahrzehnten in den Ratinger Hof zurück. (Quelle: David Young/dpa/dpa-bilder)

Die Toten Hosen kehren nach 41 Jahren zu ihren Wurzeln zurück und spielen im legendären Ratinger Hof in der Altstadt. Ein emotionales Heimspiel erwartet die Fans.

Es ist wohl eine Nachricht, auf die die Fans der Toten Hosen seit Jahrzehnten warten: Die Düsseldorfer Band tritt tatsächlich noch einmal im altehrwürdigen Ratinger Hof in der Altstadt auf. Ein absolutes Heimspiel für die „Hosen“, schließlich gilt der Ratinger Hof seit Ende der 1970er-Jahre als die Keimzelle der Düsseldorfer Punkbewegung sowie als das ehemalige Wohnzimmer der Band und anderer Musiker.

Das letzte Konzert der Toten Hosen im Ratinger Hof liegt satte 41 Jahre zurück. Am 11. März 1984 spielten die Düsseldorfer zusammen mit den Adicts zum letzten Mal in der ehemaligen Kult-Location, die in den vergangenen Jahren schwierige Zeiten mit einigen Betreiberwechseln durchmachte. „Damals konnten die Hosen den Laden nicht ausverkaufen“, heißt es in der Mitteilung der Band vom Montag auf den sozialen Kanälen. Nun starten sie schon bald einen zweiten Versuch.

Der Auftritt dürfte das Konzert des Jahres in Düsseldorf mit einem riesigen Ansturm auf die Tickets werden. Es steigt am Freitag, 12. September. Der Vorverkauf startet am 27. August um 17 Uhr exklusiv im Shop der Hosen. Pro Käufer können maximal zwei Tickets erworben werden. Die Tickets werden als Print@Home-Tickets ausgegeben und dienen als Berechtigungsschein, der am Veranstaltungstag ab 19 Uhr zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis an der Kasse gegen eine Eintrittsberechtigung eingetauscht wird.

Die Tickets sind personalisiert. Bei der Bestellung müssen Vor- und Nachname beider Besucher angegeben werden. Nachträgliche Änderungen der Namen sind nicht möglich. Eine Weitergabe des Besuchsrechts an andere Personen ist ausgeschlossen.