Die Kölner Joggerin Yanni Gentsch hat eine Petition gegen Voyeur-Aufnahmen an NRW-Justizminister Benjamin Limbach übergeben. Mehr als 100.000 Menschen unterstützten die Petition.
Bei der Übergabe der Petition in Düsseldorf bedankte sich NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) bei Yanni Gentsch dafür, dass sie ihren Fall öffentlich gemacht und so eine „breite gesellschaftliche Debatte“ ausgelöst habe.
Der Auslöser für die Petition war ein Vorfall im Februar 2025: Gentsch bemerkte, wie sie beim Joggen von hinten von einem Fahrradfahrer gefilmt wird. Sie vermutete, der Mann habe bewusst ihren Po gefilmt und stellte ihn zur Rede.
Sie filmte die Konfrontation, forderte den Mann auf, das Video von ihr zu löschen. Der unkenntlich gemachte Mann fragte sie, warum sie denn so eine Hose anziehe. Ihre Antwort: weil sie laufen gehe.
Die Joggerin stellte das Video anschließend ins Netz. Es erhielt über 16 Millionen Aufrufe auf ihrem Instagram-Account.
Aufnahme nicht strafbar
Gentsch wollte den Mann eigenen Angaben nach bei der Polizei anzeigen. Laut Gesetz ist das bislang nur strafbar, wenn etwa nackte Haut zu sehen ist oder unter der Kleidung gefilmt wird.
Also startete sie eine Petition, in der sie die Erweiterung des Paragraphen 184k im Strafgesetzbuch fordert. „Voyeur-Aufnahmen müssen strafbar werden – egal, ob nackte Haut zu sehen ist oder nicht“, so Gentsch in der Pressemitteilung von innn.it, wo die Petition veröffentlicht ist.
Seitdem sie das Video im Februar hochgeladen hat, wächst die Unterstützung, auch etwa von Autorin Tara-Louise Wittwer, Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Stimmen aus der Politik.
Limbach fordert Strafbarkeit
Justizminister Limbach betonte seine Unterstützung des Anliegens von Gentsch: „Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden.“
NRW Justizminister Benjamin Limbach (Grüne)
Das Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs müsse strafbar sein – egal ob er verdeckt sei oder nicht. NRW werde das Thema noch am Montag zur Beratung im Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz anmelden.
„Sexualisierte Belästigung ist nie harmlos“
Was ihr im Februar passiert sei, „war nicht nur ein Übergriff“, sagte Yanni Gentsch bei der Pressekonferenz mit dem Justizminister. „Es war ein Symptom für tiefsitzende patriarchale Strukturen, in denen Frauenkörper zur Objektivierung missbraucht werden.“ Gentsch weiter: „Sexualisierte Belästigung ist nie harmlos. Sie ist kein Einzelfall, sondern der erste Schritt einer Gewaltspirale, die in ihrer extremsten Form in Femiziden endet.“
Mein Fall hat gezeigt: Eine Frau kann einen Übergriff erleben – und trotzdem steht sie am Ende so oft ohne rechtliche Handhabe da.
Yanni Gentsch
Außerdem sagte sie: „Das ist und bleibt für mich unbegreiflich – und für viele andere Betroffene ist es Alltag.“ Deshalb müsse die Gesetzeslücke geschlossen werden – „damit unser Strafrecht Betroffene schützt und nicht Täter“.
Unsere Quellen:
- Justizminister Limbach und Yanni Gentsch in Düsseldorf
- Pressemitteilung innn.it
- Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen!“
- Social Media Video von Yanni Gentsch
Über dieses Thema berichten wir am 25. August 2025 auch im Radio: WDR2 Lokalzeit Köln, ab 7.30 Uhr. Und im WDR Fernsehen: Lokalzeit aus Köln, 19.30 Uhr.