AHA!Abschiebungen vs. Überstellungen
Überstellungen (im Zusammenhang mit dem Dublin-Verfahren) sind die Rückführungen von Asylbewerbern an den EU-Mitgliedstaat, der gemäß den europäischen Dublin-Verordnungen für das Asylverfahren zuständig ist. Dabei wird das Asylverfahren in Deutschland eingestellt und der Asylbewerber wird in den zuständigen EU-Staat überstellt.
Diese Überstellung kann in verschiedenen Formen erfolgen: kontrollierte Ausreise, begleitete Überstellung durch die Polizei oder selbstorganisierte Ausreise durch den Betroffenen. Überstellungen basieren auf einem Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten und folgen bestimmten Fristen, z.B. 6 Monate (bzw. 12 oder 18 Monate je nach Situation) bis zur Durchführung.
Ende März 2025 hielten sich rund 25.700 Asylbewerber in Deutschland auf, bei denen im Rahmen vom Dublin-III-Verfahren festgestellt wurde, dass ein anderer Mitgliedstaat für sie zuständig ist. Etwa 6.400 von ihnen gelten als ausreisepflichtig.
Ausschaffungen (Abschiebungen) sind dagegen staatliche Zwangsmaßnahmen, mit denen ein ausreisepflichtiger Ausländer zwangsweise außer Landes gebracht wird, wenn eine freiwillige Ausreise verweigert wird.