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Die nächste deutsche Stadt verbietet die Mähroboter-Nutzung. Gartenbesitzer riskieren hohe Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Ein Tier soll geschützt werden.
Halle/Saale – Die Stadt Halle in Sachsen-Anhalt hat jetzt ein nächtliches Betriebsverbot für Rasenmähroboter verhängt, das empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Weitere Städte hatten bereits in der Vergangenheit zu verschärften Maßnahmen gegriffen und weitere könnten folgen. Die Mähroboter-Industrie entwickelt bereits neue Technologien als Reaktion.
Ein Igel im Garten benötigt Unterstützung ©
Rech/Imago
Hintergrund sind verschärfte Schutzmaßnahmen für bedrohte Wildtiere. Laut Amtsblatt der Stadt Halle sind automatische Rasenmähroboter ab dem 23. August 2025 zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens verboten. Igel sind hauptsächlich in den Nachtstunden aktiv. Sie kugeln sich bei Gefahr ein und verharren bewegungslos anstatt wegzulaufen. Diese Verhaltensweise, die in der Natur oft lebensrettend ist, wird ihnen beim Aufeinandertreffen mit Mährobotern zum Verhängnis.
Hohe Geldstrafen drohen bei Missachtung – Nabu spricht Empfehlung für Einsatz von Mährobotern aus
Die Geräte erkennen die Tiere nicht immer zuverlässig als Hindernis, was zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod der Igel führen kann. Bei belegbaren Verstößen gegen das neue Verbot drohen empfindliche Bußgelder. Ein Pressesprecher der Stadt Halle teilte auf Anfrage von CHIP mit: „Wenn Mähroboter Igel verletzen oder töten, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz“. Die Strafen können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 10.000 Euro betragen. Die Einhaltung des Verbots wird vom Ordnungsamt und dem Fachbereich Umwelt kontrolliert. Wegen anhaltender Dürre zieht auch Wasserverschwendung hohe Bußgelder nach sich.
Der Naturschutzbund (NABU) empfiehlt, die Geräte besser nur bei Tageslicht zu betreiben und nach Tieren Ausschau zu halten. Von Schnittverletzungen oder Tötungen durch die Gartenmaschinen seien auch andere Tiere wie Kröten, Eidechsen, Grashüpfer oder Spinnen betroffen, die im Garten nach Nahrung suchen. Die Dringlichkeit solcher Schutzmaßnahmen wird durch den Status der Igel unterstrichen. Seit 2024 gelten Igel als bedrohte Art und stehen auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN). Halle reiht sich damit in eine wachsende Liste von Kommunen ein. Ähnliche Verbote gibt es bereits in Erfurt, Leipzig, Göttingen und Köln.
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Parallel zu den städtischen Verboten reagiert die Mähroboter-Industrie auf diese Entwicklungen mit technologischen Innovationen. Einige Hersteller arbeiten an Lösungen, um die Erkennung von Kleintieren wie Igeln zu verbessern. Dabei konzentrieren sie sich vor allem auf bessere Erkennung von Bewegungen im Dunkeln.
Die NABU-Experten verweisen zudem auf einen Ratschlag der Stiftung Warentest: Besitzer von Mährobotern könnten ihre automatischen Helfer aus einem Teil des Gartens aussperren und dort das Gras wachsen lassen. In solchen naturbelassenen Ecken finden Igel und andere nachtaktive Wildtiere tagsüber Unterschlupf. In Nordhessen kommen Mähroboter sogar auf dem Sportplatz zum Einsatz. (diase)