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Delan H. (28, re.) wird vom einem Justizwachtmeister in den Gerichtssaal geführt. Delan H. (28, re.) wird vom einem Justizwachtmeister in den Gerichtssaal geführt. © SIGI JANTZ

Ein 28-Jähriger vermiete Wohnungen in München, die ihm nicht gehören: Dafür schickte das Amtsgericht den Betrüger nun für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Doch vorher muss der Mann noch zum Entzug.

München – Betrug, Diebstahl und Sachbeschädigung: Delan H. (28) hat in weniger als anderthalb Jahren für mächtig Ärger gesorgt. Das Amtsgericht verurteilt ihn deshalb zu zweieinhalb Jahren Knast!

Mietinteressenten über Internet-Kleinanzeigen offensiv kontaktiert

Über Internet-Kleinanzeigen hatte der Angeklagte bereits im Januar 2024 einen Mietinteressenten kontaktiert und ihm eine Wohnung angeboten. Es kam zum Vertragsabschluss für ein halbes Jahr. Der neue Mieter zahlte 5100 Euro Kaution und die erste Miete in Höhe von 1700 Euro – doch eingezogen ist er nie. Und sah auch sein Geld nicht wieder. Denn Delan H. war selbst nur Untermieter in der Wohnung und hatte ihn dreist abgezockt. Dasselbe bei einem weiteren Mieter: Ihn betrog H. um 4000 Euro und hatte Schlüssel für eine Wohnung ausgehändigt, die gar nicht passten.

Angeklagter plünderte auch die Kassen früherer Arbeitgeber

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte er auch die Kassen von zwei früheren Arbeitgebern geplündert (Schaden: 1600 Euro), brach in mehrere Geschäfte und Lokale in der Münchner Innenstadt ein und verursachte dort teils vierstellige Schäden. Am 13. Mai wurde Dejan H. schließlich festgenommen, gestern kam es im Strafjustizzentrum zum Prozess. Zusätzlich zur Haftstrafe muss der 28-Jährige nun auch einen Entzug in einer Entziehungsanstalt machen. Diese Maßregel der Unterbringung wird in der Regel noch vor der Freiheitsstrafe vollzogen, damit ein Häftling im Gefängnis überhaupt an seinen Vollzugszielen arbeiten zu kann.