Der US-Botschafter in Deutschland, Alan D. Meltzer, hat auf die Messerattacke von der Nacht zu Sonntag in Dresden auf einen amerikanischen Staatsbürger reagiert.

„Wir verurteilen den brutalen Angriff auf einen US-Bürger in Dresden aufs Schärfste“, teilte die US-Botschaft auf X mit.  „Während er mutig eingriff, um einen Mitreisenden zu schützen, wurde er brutal angegriffen. Wir fordern die deutschen Behörden auf, die Täter rasch vor Gericht zu stellen und sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang zu bestrafen“, so die Auslandsvertretung in der deutschen Hauptstadt weiter. Sicherheit sei „kollektive Verantwortung“. Und: „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind“, schließt die Botschaft ihren Beitrag.

Zuvor hatte sich der 21-Jährige, der mit einem Messer verletzt worden war, in den sozialen Medien geäußert. „Wenn ihr alle gedacht habt, Europa und im Besonderen Deutschland hätten kein Problem mit Migration, dann lasst mich ein bisschen Wissen mit euch teilen“, beginnt der US-Bürger sein Statement. Der Mann sagte, dass drei Minuten nach Aufnahme des Videos, einer der Männer aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden sollte.

Zuvor hatte sich bereits ein Mitglied der US-Regierung zu Wort gemeldet. Auf X schrieb der Sondergesandte für Sondermissionen unter Präsident Donald Trump, Richard Grenell: „Merz muss verstehen, dass die Leute die Schnauze voll haben von schwachen, woken Reaktionen.“ Zuerst hatte das Portal Nius berichtet.

Polizeibekannt wegen Körperverletzung?

Nach Informationen der Bild-Zeitung ist Majd A. nicht der Messerstecher. Die schweren Verletzungen soll der flüchtige Mittäter verursacht haben. A. soll den US-Bürger dem Bericht zufolge zunächst mit Faustschlägen attackiert haben. Der Syrer, der vom Tatort mit einem E-Scooter floh, soll wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und unerlaubter Einreise polizeibekannt sein.

Von den sächsischen Behörden war bislang kein Statement zu vernehmen. Die Berliner Zeitung fragte das sächsische Innenministerium nach möglichen Konsequenzen, die aus dem Fall gezogen werden könnten. Dazu teilte Pressesprecher Martin Strunden mit: „Die polizeilichen Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an. Bewertungen oder Schlussfolgerungen setzen eine stabile und valide Kenntnis des Tatherganges voraus.“

Hintergrund: Die Anzahl der Messerangriffe nahm laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in den letzten Jahren zu. Im Jahr 2024 wurde demnach bei rund 29.000 Straftaten ein Messerangriff registriert. Im Bereich gefährliche und schwere Körperverletzung stieg ihre Zahl um circa 10,8 Prozent; bei Raubdelikten hingegen sank sie um etwa 2,6 Prozent.

Es handelt sich nach polizeilicher Definition um Taten, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.