Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Damit Prüfungen im Handwerk den neuesten Stand handwerklicher und technischer Entwicklungen abbilden, müssen sie immer wieder angepasst werden. Im Bereich der Meisterprüfungen wurden zuletzt die Verordnungen für das Elektrotechniker-, das Feinwerkmechaniker-, das Metallbauer- sowie das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk überarbeitet. „Zielsetzung dabei war, die aktuellen Anforderungen an Technik, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen“, so Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereich Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. „Die Prüfungen wurden inhaltlich modernisiert, stärker an beruflichen Handlungsprozessen ausgerichtet und didaktisch überarbeitet.“ Alle Verordnungen enthalten Übergangsregelungen, die den Wechsel zwischen alter und neuer Prüfungsordnung ermöglichen – etwa für bereits begonnene Prüfungsverfahren oder Wiederholungsprüfungen.
Feinwerkmechaniker-Handwerk
Die neue Feinwerkmechanikermeisterverordnung vom 2. Dezember 2024 trat zum 1. Juli 2025 in Kraft. „Anpassungen wurden notwendig, um aktuellen technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen“, sagt Alexander Dirks. Dazu gehören additive Fertigungsverfahren, ERP-Systeme und Nachhaltigkeitsaspekte. Auch die Prüfungsstruktur wurde reformiert, um handlungsorientiertes Prüfen zu fördern. So erfolgt die Prüfung künftig in den Schwerpunkten Maschinenbau, Werkzeugbau, Feinwerkmechanik und Zerspanungstechnik.
Metallbauer-Handwerk
Ebenfalls zum 1. Juli 2025 trat die novellierte Metallbauermeisterordnung in Kraft. Hier zielte die Modernisierung auf die Digitalisierung von Produktions- und Geschäftsprozessen, auf die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten und auf eine stärkere prozess- und handlungsorientierte Prüfung. Prüfungsschwerpunkte liegen bei Konstruktionstechnik, Metallgestaltung und im aktualisierten Bereich Nutz- und Sonderfahrzeugbau.
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Die überarbeitete Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung trat am 15. März 2025 in Kraft. „Neu ist insbesondere die Integration der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfung“, erklärt der Experte der Handwerkskammer in Mannheim. Weitere Änderungen umfassen eine neue Projektaufgabe, die Ergänzung um Niedervoltsysteme und Photovoltaiksysteme in der Situationsaufgabe und die Ergänzung der Flüssiggastechnik.
Elektrotechniker-Handwerk
Bereits im Februar 2024 wurde die Elektrotechnikermeisterverordnung neu gefasst und ist seit dem 1. März 2024 in Kraft. Als wesentliche Änderungen sind die Neuregelung des Sicherheitsscheins, die Umstrukturierung des Teils II, also des fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung und die Überarbeitung der Situationsaufgaben nebst veränderter Gewichtung einzelner Prüfungsfächer beinhaltet. Laut Übergangsregelung werden Prüfungen, die bis zum 29. Februar 2024 begonnen wurden, nach altem Recht abgeschlossen. Bei Anmeldung bis zum 31. August 2024 kann auf Wunsch die alte Prüfungsordnung angewendet werden. Wiederholungsprüfungen nach alter Regelung sind bis Ende Februar 2026 möglich.
Aktuell wird an der Neufassung der Meisterprüfungsverordnung im Friseurhandwerk gearbeitet. Die neuen und gültigen Meisterprüfungsverordnungen sind abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de oder auf www.hwk-mannheim.de/meisterausbildung.
Quelle: Handwerkskammer Mannheim