Wie Jens Stellbrink erläutert, „kontrolliert die Stadt regelmäßig im Rahmen der Jahresablesung/bzw. Jahresabrechnung die Verbräuche an den einzelnen Abnahmestellen im Hinblick auf den durchschnittlichen Wasserverbrauch je Person“. Bei größeren Abweichungen zum Durchschnittsverbrauch würden die entsprechenden Haushalte dahingehend untersucht, ob eine private Wasserversorgung vorhanden ist beziehungsweise sein könnte.

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