Damit hat er die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage in Höhe von 36,5 Prozent genehmigt, die von den kreisangehörigen Kommunen zu tragen ist. Die Haushaltssatzung kann nunmehr veröffentlicht werden. Der Plan sieht Erträge von rund 516,4 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 538,7 Millionen Euro vor. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von rund 22,3 Millionen Euro. Durch geplante Einsparungen (globaler Minderaufwand) von 5,3 Millionen Euro reduziert sich das planerische Defizit auf 16,9 Millionen Euro, das aus der Ausgleichsrücklage (Rücklage zum Ausgleich von Fehlbeträgen) gedeckt wird. 

Damit liegt ein sogenannter fiktiver Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW (gesetzlich zulässige Genehmigung trotz rechnerischen Defizits) vor. Auf Basis der derzeitigen Planungen zeigt sich jedoch, dass die Ausgleichsrücklage in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht mehr ausreichen wird. 

Für die Jahre 2026 bis 2028 rechnet der Kreis Viersen jeweils mit einem ausgeglichenen Haushalt, allerdings ohne Spielraum. 

Mit der Haushaltsverfügung wurden neben der Kreisumlage auch die Umlagen für den Verkehrsverbund und das Jugendamt festgesetzt. 

Positiv ist der Rückblick auf das Jahr 2023: Statt des geplanten Defizits von 5,6 Millionen Euro konnte der Kreis einen Überschuss von 9,3 Millionen Euro erzielen. 

Herausfordernd bleiben die steigenden Personalkosten durch Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie hohe Sozialausgaben. Gleichzeitig investiert der Kreis in Projekte wie das Förderzentrum West, ein multifunktionales Verwaltungsgebäude, den Erweiterungsbau der Franziskusschule und ein Bevölkerungsschutzzentrum. 

Regierungspräsident Thomas Schürmann betont: „Der Kreis Viersen zeigt mit wichtigen Investitionen in Bildung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz, dass er trotz finanzieller Herausforderungen die Zukunft fest im Blick behält.“