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Geparkte Autos in MünchenÜber das Parkverhalten eines Anhängerbesitzers wurde hitzig diskutiert (Symbolbild). © FrankHoermann/SVEN SIMON/IMAGO

In München sorgt ein auf einer Parkfläche abgestellter Anhänger für Aufsehen. Die Polizei ordnet den Fall ein und klärte über Unklarheiten auf.

München – „Ich finde keinen Parkplatz“ – Dieser Satz ist Millionen Deutschen seit den 1980er-Jahren und dem Lied „Mambo“ von Herbert Grönemeyer sehr bekannt. In der heutigen Zeit bringt das Song-Zitat jedoch nahezu täglich das Leid vieler Autofahrer zum Ausdruck. Egal ob in Köln, Berlin oder Nürnberg – Parkplätze sind rar gesät. So auch in München. Nicht selten müssen Autofahrer bei ihrer Parkplatzsuche mehrere Runden drehen. Nun sorgte ein auf einer viel befahrenen Straße abgestellter Anhänger für reichlich Zündstoff.

Anhänger ist zu groß für Parkfläche auf Münchner Straße – Debatte unter Usern entbrannt

Auf der Social-Media-Plattform Reddit teilte ein User ein Foto, das einen Anhänger in einem Parkbereich auf einer Straße zeigt. Darauf ist zu erkennen, dass dieser für die eingezeichnete Parkfläche sichtlich zu breit ist und in den Fahrbahnbereich hineinragt. Aufgenommen wurde das Foto dem User zufolge auf einer viel befahrenen Straße in München. Der Anhänger soll bereits „seit einer Weile“ genau so stehen.

„Darf man so parken?“, und „wo kann man ggf. sowas melden?“, fragte der User die Reddit-Community und löste damit eine Debatte aus. „Nein, der ist zu breit. Beim Ordnungsamt oder sogar Polizei wegen akuter Unfallgefahr“, antwortete ein User. „Wenn kein zusätzliches Zeichen das Parken nur innerhalb der Parkfläche vorschreibt, dann dürfen Fahrzeuge leider auch über die Markierung hinausragen“, entgegnete ein anderer User.

Anhänger auf ParkflächeAuf dem Foto unschwer zu erkennen: Der Anhänger ist zu breit für die Parkfläche. © Screenshot Reddit/Falschparker/Lamboklaus777

Ein einst bereits gefälltes Gerichtsurteil gibt dem User dabei recht. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg im Jahr 1994, dass das Parken außerhalb von markierten Parkflächen grundsätzlich nicht verboten sei. „Erst ein Zusatzschild zum Zeichen 314 (nur innerhalb der markierten Parkstände) und eine entsprechende Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verbietet das Parken“, so das Gericht.

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Anhänger eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer? – Polizei erklärt die Rechtslage

Ob ein Zusatzschild mit dem Hinweis zum Parken nur innerhalb der markierten Parkflächen im entsprechenden Straßenabschnitt aufgestellt wurde, geht aus dem Foto des Reddit-Users nicht hervor. Da es sich bei dem Parkplatz nicht um ein Parklizenzgebiet handelt, verwies das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf Anfrage unserer Redaktion auf die Polizei. Diese teilte zu dem Fall des geparkten Anhängers ihre Sicht der Dinge mit.

„Das Parken von Anhängern ohne ein Zugfahrzeug ist dort, wo das Parken allgemein gestattet ist, gemäß § 12 Abs. 3 b StVO grundsätzlich für zwei Wochen zulässig. Wenn Markierungen vorhanden sind, muss das Fahrzeug oder der Anhänger innerhalb der Markierung geparkt werden“, so die Beamten auf die Frage, ob das Parken so zulässig sei.

Steht ein Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz, drohen dem Absteller 20 Euro Verwarnungsgeld. Ist der Anhänger nicht innerhalb der Parkflächenmarkierung geparkt, muss mit weiteren 10 Euro Bußgeld gerechnet werden.

„Falls das Fahrzeug oder der Anhänger jedoch so geparkt ist, dass eine Gefahr für den Verkehr besteht oder andere Fahrzeuge, insbesondere Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge, behindert werden, kann auch eine Abschleppung auf Kosten des Halters infrage kommen“, so die Beamten weiter. Ob ein Abschleppen notwendig ist, müsse jedoch vor Ort genau geprüft werden.

Parkverstöße können an mehrere Stellen gemeldet werden

Sollten Parkverstöße im Stadtgebiet entdeckt werden, können Zeugen diese der örtlichen Polizeiinspektion oder dem Ordnungsamt melden. In München liegt die Zuständigkeit dafür bei der kommunalen Verkehrsüberwachung. Jüngst hatten auch Gehwegparker in der Stadt für Aufsehen gesorgt. (jr)