Das war ein kurzes Vergnügen. Bislang geht die Strategie von Christina Block und ihrem Verteidiger Bott auf.
Zur Erklärung: Block will keine weiteren Fragen des Anwalts ihres Ex-Manns beantworten. Das ist als Angeklagte ihr Schweigerecht.
Aber: Die Nebenklage hat ebenso ein Fragerecht. Theoretisch könnte sie also alle Fragen stellen, Block würde schlicht schweigen.
Blocks Verteidigung argumentiert: Wenn Block nun dutzende Fragen gestellt würden, die sie allesamt nicht beantwortet, wirke dies wie ein Schuldeingeständnis. Deshalb beanstandet sie jegliche Fragen, weil sie Block „verobjektivieren“ würden.
Klingt absurd, aber der Boykott wirkt. Alle beteiligten Anwälte und auch die Staatsanwaltschaft wirkt ratlos, wie man nun prozessual weiter machen könne.