Knapp sieben Jahre nach den Ausschreitungen von Rechtsextremen in Chemnitz sind drei junge Männer vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde eingestellt. Das teilte der Präsident des Landgerichts Chemnitz, Dominik Schulz, mit.
Den 24 bis 27 Jahre alten Männern aus Freital, Pirna, Dresden und Braunschweig war vorgeworfen worden, im Spätsommer 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch in einer Gruppe die Demonstranten der „Herz statt Hetze“-Gegenkundgebung verfolgt, eingekreist und angegriffen zu haben. Dabei sollen auch rechtsextremistische Parolen gerufen worden sein.
40 Zeugen gehört und Videos ausgewertet
Die Kammer des Landgerichts habe seit Mai mehr als 40 Zeugen gehört und viele Videosequenzen gesichtet, sagte Schulz. Am Ende habe keine der elf vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzungen sicher einem der drei Angeklagten zugeordnet werden können. Auch einen Landfriedensbruch konnten die Richter nicht erkennen. Die Kammer sah es den Angaben zufolge nicht für erwiesen an, dass die Angeklagten aus einer Menschenmenge heraus in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise Gewalttätigkeiten gegen andere begangen haben. Die Definition zum Landfriedensbruch findet sich im Strafgesetzbuch (§ 125).