In Witten wird es keine zeitliche Begrenzung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht und an Neujahr geben. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss jetzt beschlossen. Vorausgegangen war eine Petition, die von 1300 Menschen unterschrieben wurde. Der Antragsteller will jedoch nicht aufgeben.

Wilfried Böckmann hat seit Januar dafür gekämpft, dass es für die Böllerei in Witten neue Regeln gibt. Er forderte, dass Pyrotechnik nur in der Zeit von vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis Neujahr, zwei Uhr nachts, gezündet werden darf. Der Anlass für diese Petition war der Jahreswechsel 2024/2025. Dort sei bis zum späten Neujahrsabend geböllert worden. Insbesondere für die Tiere sei das kaum zu ertragen gewesen. Bislang ist es in Witten erlaubt, dass Raketen und Böller ab 0 Uhr an Silvester bis 23.59 Uhr an Neujahr gezündet werden dürfen. Kommunen können hier jedoch eigene Regeln aufstellen.

Stadt Witten sieht keine Gefahrenlage

Doch die Stadt hat seinen Plänen jetzt einen Riegel vorgeschoben. „In Witten liegen derzeit keine prägnanten Erkenntnisse über besondere Problemlagen oder Gefahrenlagen im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Silvesterfeuerwerk vor, wie sie etwa in Großstädten wie Köln oder Düsseldorf dokumentiert wurden“, heißt es. Die bisherigen Silvesternächte seien weitgehend normal verlaufen.

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Eine Begrenzung sei rechtlich auch gar nicht möglich. Richtig sei zwar, dass die Stadt den Gebrauch von Knallern der Kategorie zwei, also zum Beispiel Chinaböller, in bestimmten dichtbesiedelten Bereichen zeitlich eingrenzen könne. Für buntes Effekt-Feuerwerk, also Raketen oder Batterien, sei das jedoch nicht möglich, heißt es in einer Verwaltungsvorlage.

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Deshalb kommt die Stadt zu folgendem Schluss: „Eine generelle zeitliche Einschränkung der erlaubten Abbrennzeiten für jegliches Silvesterfeuerwerk (buntes Effektfeuerwerk, etc.) ist im gesamten Stadtgebiet Witten nach der 1.SprengV rechtlich unzulässig.“ Zwar könne man Silvesterfeuerwerk in manchen Bereichen verbieten. Hierfür müsste jedoch eine konkrete Gefahrenlage dokumentiert sein. Das sei in Witten jedoch nicht der Fall. Bei der zeitlichen Begrenzung sieht es genauso aus.

Wittener will Entscheidung durch den Rat

Und selbst wenn sich die Stadt dafür entscheiden würde, sei das Ziel von Wilfried Böckmann nicht erfüllt, da buntes Effekt-Feuerwerk weiterhin erlaubt wäre, nur eben laute Chinaböller nicht. Zudem sei die Umsetzung schwierig. Das würde nur funktionieren, wenn das Ordnungsamt die Regeln flächendeckend kontrollieren würde. Aufgrund der personellen Kapazitäten sei das aber nicht realisierbar. „Aus den genannten rechtlichen und tatsächlichen Gründen wird empfohlen, dem Petitionsbegehren in der beantragten Form nicht zu entsprechen“, so die Verwaltung.

Wilfried Böckmann will jedoch nicht aufgeben. Er kann sich vorstellen, den „Staffelstab“ nun doch noch einmal an den Rat der Stadt Witten weiterzugeben. Das alles könnte nach der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats nach den Wahlen geschehen. Auch aus der Politik hört man, dass Lösungsansätze noch einmal diskutiert werden sollen. Zumindest scheint Böckmann mit seiner Petition eine Diskussion angeregt zu haben. Klar scheint aber: Zumindest zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es in Witten noch laut und bunt am Himmel – und zwar ohne bestimmte Einschränkungen.

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