Stand: 27.08.2025 20:00 Uhr

Der Ärger um die VAR-Anwendung beim Bundesliga-Spiel Bayern gegen Leipzig hat Folgen: Das IFAB präzisiert die Einsatzregeln.

Der Video-Schiedsrichter darf im Fußball künftig auch eingreifen, wenn ein Tor fällt, wie es RB Leipzig im Bundesliga-Eröffnungsspiel beim FC Bayern München noch – zu Unrecht – aberkannt worden ist. Die Regelhüter des IFAB (International Football Association Board) trafen am Mittwoch einer DFB-Mitteilung zufolge eine entsprechende Klarstellung.

Vor dem vermeintlichen RB-Ehrentreffer bei der 0:6-Niederlage am vorigen Freitag hatten Schiedsrichter Florian Badstübner, seine Assistenten und der Vierte Offizielle übersehen, dass der Leipziger Castello Lukeba einen Freistoß falsch ausgeführt hatte. Statt den Ball zu spielen, war Lukeba mit diesem einfach los gedribbelt. Aus dieser Situation entwickelte sich das zunächst gegebene 1:4 aus Leipziger Sicht.

Badstübner nahm das Tor nach vorheriger Rücksprache mit dem Video Assistant Referee zurück. Der Deutsche Fußball-Bund räumte ein, dass der VAR in dieser Situation aber gar nicht hätte eingreifen dürfen.

DFB: „Mehr Fairness und zudem Rechtssicherheit“

Das IFAB stellte nun laut DFB klar, dass der VAR auch eingreifen darf, „wenn ein Spieler den Ball bei der Ausführung einer Spielfortsetzung regelwidrig zweimal spielt oder berührt, ohne dass der Schiedsrichter es ahndet, und die dadurch begonnene Angriffsphase etwa in einem Tor oder einem Strafstoß für das Team dieses Spielers mündet“.

Nach der Partie in München habe es einen intensiven Austausch zwischen den Regelhütern im Weltfußball und Jochen Drees gegeben, dem Leiter der Video-Referees der DFB Schiri GmbH. Drees sprach nun von „mehr Fairness und zudem Rechtssicherheit“.

Drees sei nach dem außergewöhnlichen Vorfall im Eröffnungsspiel sofort auf das Ifab zugegangen, ergänzte Knut Kircher, der Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH. „Wir wollten rasch Klarheit haben und schaffen“, betonte Kircher.