Die Minigolfanlage Goldschmieding Park und die Stadt Castrop-Rauxel befinden sich in einer öffentlichen Diskussion. Das Problem: fehlende Baugenehmigungen. © Nora Varga
5 Min Lesezeit
Die Minigolfanlage im Goldschmieding Park sorgt in den letzten Monaten immer wieder für Aufsehen. In Castrop-Rauxeler Facebook-Gruppen wird regelmäßig diskutiert, an welchen Stellen es schiefgelaufen ist. Die Situation scheint dabei sehr verzwickt.
Bisher konnte der Betreiber die Minigolfanlage nicht offiziell eröffnen. Immer wieder machte ihm die Stadt Castrop-Rauxel einen Strich durch die Rechnung. Der Betreiber der Minigolfanlage Ahmet Gül erhebt in sozialen Medien immer wieder schwere Vorwürfe gegen die Stadt. Gerüchte verbreiten sich, die Stadt Castrop-Rauxel habe die Absicht ihn auszubremsen oder die Anlage gar zu übernehmen. Die Stadt hingegen bestreitet diese Gerüchte. Der Betreiber müsse sich allerdings an die geltenden Vorschriften halten.
Jetzt veröffentlicht die Stadt Castrop-Rauxel eine ausführliche Stellungnahme zu der Situation. „Ausnahmsweise“, heißt es von der Stadt, „um maximale Transparenz herzustellen.“ Immer wieder seien in sozialen Medien „Unwahrheiten“ über die Situation verbreitet worden. In der Stellungnahme erklärt die Stadt, an welchen Stellen die offizielle Eröffnung der Minigolfanlage aus ihrer Sicht bisher gescheitert ist. Vorweg schickt sie aber auch: „Auch für die Stadtverwaltung ist klar: wenn möglich, soll die Minigolfanlage bleiben!“
Das Grundstück
Zunächst erklärt die Stadt, dass es Missverständnisse bei den Zuständigkeiten zu geben scheint. Die Stadt sei zwar die Besitzerin des Pachtgrundstücks, der jetzige Betreiber habe allerdings „den vorigen Pächter – ohne die Stadt einzubeziehen – ausgelöst und die Pacht übernommen.“ Sie sei also nicht, die Vermieterin des Gebäudes und der Anlage, sondern lediglich die Verpächterin der Fläche, so die Stadt.
Die Minigolfbahnen und das Gebäude, welche sich schon vor dem Kauf des neuen Betreibers auf dem Grundstück befanden, seien ihm von dem vorigen Betreiber verkauft worden, heißt es in der Stellungnahme. Die Stadt sei zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin dieser Bauten gewesen. Aus diesem Grund sei die Stadt Castrop-Rauxel auch nicht für die Strom- und Wasserversorgung der Anlage zuständig. Darum habe sich der Betreiber „wie jeder Privathaushalt und Betreiber auch“ selbst zu kümmern.
Einem offiziellen Schreiben der Stadt an den Betreiber ist zu entnehmen, dass die Strom- und Wasserversorgung bisher über das Hotel Goldschmieding gelaufen ist. Da dort Umstrukturierungen stattfänden, müsse sich der Betreiber in Zukunft um eine andere Lösung kümmern.
32 Minigolfbahnen
Betreiber Ahmet Gül hat an der Minigolfanlage im Goldschmiedig Park bereits mehrere Baumaßnahmen vorgenommen. Unter anderem erweiterte er die Anlage von 18 vorher bestehenden Minigolfbahnen auf 32 Bahnen. Auch an dem Gebäude auf dem Grundstück habe die Stadt Veränderungen festgestellt. Laut eigener Aussage von Gül dieser Redaktion gegenüber habe er mehr als 100.000 Euro in die Renovierung der Anlage gesteckt. Hierbei gibt es allerdings ein Problem: All diese Arbeiten wurden ohne genehmigten Bauauftrag umgesetzt.
Deshalb, erklärt die Stadt, sei auch eine Aufnahme des Betriebs aktuell nicht erlaubt. „Das ist keine Schikane, sondern Standard und Pflicht für jeden Betrieb“, heißt es von der Stadt. Um eine Genehmigung für den Bauauftrag zu erhalten, müssten bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt sein.
Laut Stadt haben die 18 Minigolfbahnen einen Bestandsschutz und bedürfen keiner zusätzlichen Baugenehmigung. Bei den 14 weiteren Minigolfbahnen sehe es allerdings anders aus: „Da sich die Anlage in einem ausgewiesenen Waldgebiet befindet, ist das leider schon grundsätzlich nicht zulässig gewesen und hätte, wenn überhaupt, wegen der großen baulichen Veränderungen auch Teil eines Bauantrags sein müssen.“
Zum einen seien Stützmauern und Steinfundamente zum Teil über Baumwurzeln gebaut worden, die diesen schaden könnten. Außerdem habe der Betreiber beim Bau Materialien verwendet, „die in einem Waldgebiet aus Umweltschutzgründen nichts zu suchen haben.“ Die 14 Minigolfbahnen müssten für eine Genehmigung eines Bauantrages zurückgebaut werden, so Stadt Castrop-Rauxel.
Auch an dem Gebäude seien bauliche Veränderungen vorgenommen worden – sowohl vor dem Kauf als auch durch Ahmat Gül selbst. Das Gebäude in seiner ursprünglichen Form stehe unter Bestandsschutz. Laut Stadt sei es in der Verantwortung des neuen Pächters gewesen, vor dem Kauf der Anlage zu prüfen, ob die Bahnen und das Gebäude vollständig genehmigt sind.
Die Stadt erklärt, dass sie vor dem Kauf durch Ahmet Gül zu keinem Zeitpunkt informiert oder nach Unterstützung gefragt worden sei. Erst bei einer Besichtigung nach dem Kauf sei festgestellt worden, dass an dem Gebäude nachträglich Anbauten errichtet wurden. „Teile davon müssen zurückgebaut werden, damit die Stadt die Anlage genehmigen kann“, so Stadt.
Kein Schankbetrieb
Einen Punkt, den Ahmet Gül sowohl in einem Interview mit dieser Redaktion als auch in sozialen Medien häufig aufgreift, ist, dass er keine Schanklizenz erhält. Für Gül ist es ein Beispiel für den Bürokratie-Wahnsinn in Deutschland. Alkohol dürfe er verkaufen, ihn ausschenken allerdings nicht.
Die Stadt liefert in ihrer Stellungnahme einen Grund: Eine Konzession, also eine Schankerlaubnis, könne erst nach Genehmigung eines Bauantrags erteilt werden. Solange die 14 zusätzlichen Minigolfbahnen und der umgebaute Gebäudeteil also nicht zurückgebaut sind, gibt es auch für Gül keine Schankerlaubnis.
Laut Stadt reiche es auch nicht aus, dass der vorige Besitzer eine Schankerlaubnis besessen habe. Diese sei grundsätzlich immer betreibergebunden. „Auch das ist Standard und gesetzlich geregelt“, so die Stadt.
Bemühungen der Stadt scheitern
Gespräche zwischen dem Betreiber und der Stadt scheinen bisher zu scheitern. „Der Betreiber der Anlage wurde in vielen Gesprächen und von allen beteiligten Bereichen der Stadtverwaltung ausführlich darüber in Kenntnis gesetzt, welche Änderungen er durchführen und welche Standards er einhalten müsste, um einen Bauantrag genehmigen zu lassen.“ Auch der Bürgermeister Rajko Kravanja habe in persönlichen Gesprächen seine Hilfe angeboten.
Aufgrund der vielen Missverständnisse und wiederholten öffentlichen Schuldzuweisung, habe sich die Stadtverwaltung nun dazu entschieden, die Kommunikation mit Gül nur noch schriftlich zu führen. Dies heiße allerdings nicht, dass der Betreiber auf sich allein gestellt sei. Die Stadtverwaltung stünden ihm weiterhin bei Fragen beratend zur Seite.
Schreiben vom 31.07.2025
In ihrer Stellungnahme veröffentlicht die Stadt Castrop-Rauxel auch ein Schreiben an den Betreiber, „um größtmögliche Transparenz zu schaffen.“ Das Schreiben mit dem Titel „Betrieb Ihrer Anlage – Anforderungen für eine Genehmigungsfähigkeit“ sei am 31. Juli 2025 an den Betreiber verschickt worden. Dabei handle es sich um das letzte offizielle Schreiben an ihn. Die Stellungnahme und das Schreiben können auf www.castrop-rauxel.de/stellungnahme-minigolfanlage nachgelesen werden.
Betreiber antwortet
Seitdem die Stadt Castrop-Rauxel ihre Stellungnahme am 26. August veröffentlicht hat, hat sich auch der Betreiber in mehreren Facebookposts geäußert. Unter anderem veröffentlichte er einen Fragenkatalog an die Stadt, auf die er, laut eigener Aussage, keine Antwort erhalten habe. Am Ende der 17 Fragen, die an Bürgermeister Rajko Kravanja adressiert sind, erhebt er wieder Vorwürfe: „Entweder erhalten Sie falsche Informationen oder Sie ignorieren die Situation. Ich habe alle Unterlagen und Korrespondenzen. Niemand hat das Recht, meine Ehre oder die meiner Familie durch Medienberichte zu verletzen.“
Er erklärt, dass er so lange nichts unternehmen werde, bis die Stadt auf seine Fragen geantwortet habe.