Ladenöffnungszeiten am Marktsonntag
Am 31. August findet der traditionelle Oberhauser Marktsonntag statt. Wie lang dürfen an diesem Tag die Geschäfte öffnen? Und welche?
Ausgeleuchtet:
Die Geschäfte dürfen am 31. August 2025 nur von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Sie müssen im Umfeld des Plärrers liegen. Was zum Umfeld gehört, hat die Stadt Augsburg in einer Verordnung festgelegt.
En détail:
Reine Verkaufsinteressen reichen nach deutschem Recht für Ladenöffnungen am Sonntag nicht aus. Es muss immer ein besonderer Anlass vorliegen.
Gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) dürfen Verkaufsstellen an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet werden.
Identisch ist dies auch im Art. 6 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) geregelt. Explizit werden dort als Anlass große traditionelle Feste genannt, die eine erhebliche Zahl von Besuchern anziehen. Dies trifft auf den Augsburger Herbstplärrer zu.
Die Öffnung kann räumlich oder nach Handelszweigen beschränkt werden, darf maximal fünf zusammenhängende Stunden dauern, muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten liegen.
Die Stadt Augsburg hat den § 14 LadSchlG mit der „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am zweiten Sonntag des Augsburger Herbstplärrers“ vom 19.08.2021 umgesetzt.
In der Verordnung ist die Öffnungszeit von 13 Uhr bis 18 Uhr festgelegt. Die Verkaufsstellen müssen im Umfeld des Plärrergeländes liegen. Das ist definiert als
„das von folgenden Straßen und Plätzen eingeschlossene Gebiet einschließlich dieser Straßen und Plätze selbst (siehe auch grün umrandete Fläche im beiliegenden Plan):
Holzbachstraße, Badstraße (einschließlich Anwesen Blumenstraße 2), Langenmantelstraße, Ulmer Straße bis Oberhauser Bahnhof, Bahndamm bis Holzbachstraße, zusätzlich die Wertachstraße selbst bis Einmündung der Senkelbachstraße sowie die Donauwörther Straße selbst bis Einmündung der Drentwettstraße.“
Der Plan zur Verordnung
Quelle: Stadt Augsburg, Ratsinfo und Amtsblatt
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Augsburg
Die Verordnung mit Anlage wurde im Amtsblatt 2021, Nummer 39/40, 8. Oktober 2021, Seiten 290 und 291 veröffentlicht.
Deep Link (pdf 2,25 MB via Stadt Augsburg)
Artikel vom
29.08.2025
| Autor: Bruno Stubenrauch
Rubrik: Kurznachrichten, … ausgeleuchtet