Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht
Bremer Hassprediger muss Deutschland verlassen
29.08.2025 – 03:26 UhrLesedauer: 1 Min.
Ulrich Mäurer (Archivbild): Bremens Innensenator begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa/Archivbild/dpa)
Nach vier Jahren ist entschieden: Ein Bremer Imam kann abgeschoben werden. Warum das Bundesverwaltungsgericht dem Innenressort nun recht gab.
Die Rechtslage ist eindeutig: Abbes Chihi, Imam des Islamischen Kulturzentrums am Breitenweg, darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag die Entscheidung der Bremer Behörden und machte damit den Weg für eine Abschiebung frei.
Seit 2020 kämpfte der Geistliche juristisch gegen die angeordnete Ausweisung. Der Grund für die behördliche Maßnahme: In seinen Predigten hatte Chihi wiederholt zu Hass und Gewalt gegen Menschen anderen Glaubens aufgerufen. Die Bremer Verwaltung sah darin eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und leitete das Ausweisungsverfahren ein.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zeigt sich zufrieden mit dem Gerichtsurteil. „Auch die letzte gerichtliche Instanz hat uns recht gegeben: Der Mann vergiftet das gesellschaftliche Klima und lehnt unsere Art zu leben komplett ab“, erklärte der Senator. Er betonte: „Für Hass und Ausgrenzung ist bei uns kein Platz. Deshalb begrüße ich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr.“
Mit dem Urteil sind sämtliche Rechtsmittel des Imams erschöpft. Sollte Chihi nicht freiwillig ausreisen, will Bremen die Abschiebung durchsetzen. „Jetzt haben wir Gewissheit: Reist der Mann nicht freiwillig aus, werden wir ihn zeitnah abschieben“, kündigte Mäurer an.
Der Fall hatte bereits am Mittwoch Schlagzeilen gemacht, als der „Weser-Kurier“ über die bevorstehende Gerichtsentscheidung berichtete.