Wieder auf freiem Fuß

Keine Wiederholungsgefahr bei Serieneinbrecher: Wer soll das verstehen?

Nach mehreren Einbrüchen in ein Haus in Kiel-Gaarden legen sich Betroffene selbst auf die Lauer und sorgen für die Festnahme eines polizeibekannten Täters. Doch der wird wieder freigelassen. Das ist dem Bürger nur schwer zu vermitteln, meint KN-Redakteur Florian Sötje.

Kiel. Serieneinbrecher und Wiederholungsgefahr: Diese zwei Wörter passen wie Topf auf Deckel – könnte man meinen. Denn für Gerichte ist nicht nur entscheidend, ob jemand beinahe täglich auf Diebestour geht, sondern auch, was er stiehlt und wie er sich Zugang verschafft.

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Ein gefasster Serientäter kommt demnach in vielen Fällen wieder auf freien Fuß anstatt in eine Zelle. Das sorgt bei Betroffenen immer wieder für Unmut und Unverständnis. Denn das eigene Sicherheitsgefühl leidet mit jedem Einbruch mehr – egal, ob Pfandflaschen oder E-Scooter gestohlen werden.

Und auch bei den Ermittlungsbehörden wird immer wieder mit dem Kopf geschüttelt, wenn bestens bekannte Kriminelle nach einer Tat festgenommen werden und dann aber wieder auf freien Fuß kommen.

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Zumal die gesetzlichen Vorgaben für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr in anderen Bundesländern von Gerichten weniger eng ausgelegt werden. Natürlich darf mit diesen nicht leichtfertig umgegangen werden. Eine Inhaftierung ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit. Und zugleich entsteht so beim betroffenen Bürger das Gefühl, dass bestimmte Straftaten keine Konsequenzen haben. Und das ist gefährlich für das Vertrauen in den Rechtsstaat.

KN