Angesichts des erwarteten Haftantritts von Marla-Svenja Liebich aus der rechtsextremen Szene sieht das Bundesjustizministerium keinen zwingenden Grund, Liebich in einem Frauengefängnis unterzubringen. Beim Umgang mit trans, inter und nicht binären Gefangenen müssten sich die Länder nicht allein am Geschlechtseintrag der betreffenden Person orientieren. Das sagte eine Ministeriumssprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). 

Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangten, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen, hieß es weiter. Mehrere Bundesländer hätten schon heute Regelungen geschaffen, die speziell die Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangener betreffen. Sie verwies auf die Bundesländer Berlin und Hessen. Demnach ermöglichen diese Regeln differenzierende Lösungen im Einzelfall.

Queerbeauftragte betont Einzelfallabwägungen

„Das sächsische Justizvollzugsgesetz ermöglicht explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle“, teilte die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), mit. Sie kritisierte Forderungen, unter anderem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wegen des Falles Liebich das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen. Sie nutzen alle möglichen Mittel, um uns als Gesellschaft verächtlich zu machen und Hass und Hetze zu säen. Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen“, sagte sie. 

© Lea Dohle

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Dobrindt hatte Liebich im ZDF einen Missbrauch neuer Regelungen vorgeworfen und Änderungen des gerade erst in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes gefordert. „Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein“, sagte er. 

Im Juli 2023 war Liebich, damals noch mit dem Vornamen Sven, vom Amtsgericht Halle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Liebich muss sich Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verantworten.

Marla-Svenja Liebich

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