Kaiserslautern – Sie wurde sexuell belästigt, zog ein Messer – und stach zu! Nach dem tödlichen Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern ist das Urteil gefallen: zwei Jahre auf Bewährung.
Das Landgericht Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) verurteilte die Amerikanerin Fallyn B. (21) am Dienstag wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe – setzte diese jedoch zur Bewährung aus.
Gericht sieht keine Notwehrlage
Nach Überzeugung des Gerichts befand sich die junge Frau zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr in einer Notwehrlage. Zwar hatte das Opfer, Alem T. (64), ein Mann aus Eritrea, ihr zuvor auf einer Rolltreppe an den Po gefasst – doch der tödliche Messerstich in der Bahnhof-Unterführung sei laut Vorsitzender Richterin kein Akt der Verteidigung mehr gewesen.
Die Tat, die von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, ereignete sich in der Unterführung des Hauptbahnhofes von Kaiserslautern. Rechts die Rolltreppe, auf der beide nach unten fuhren
Foto: Ralph Stanger
„Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer“, so die Begründung.
Verurteilte entschuldigte sich nicht
Das Gericht berücksichtigte zugunsten der jetzt Verurteilten, dass sie nicht vorbestraft ist und sich zur Tat äußerte. Fallyn B. hatte sich kurz nach dem Vorfall bei der Polizei gestellt. In einer Nachricht an einen Bekannten schrieb sie: „Ich glaube, ich habe gerade jemanden umgebracht.“
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Zum Auftakt des Prozesses äußerte sie keine Entschuldigung, sprach aber von einer schwierigen Vergangenheit: Mobbing in der Schule, Drogenkonsum, psychische Probleme. Schon als Kind sei bei ihr ADHS diagnostiziert worden. Zuletzt lebte sie in einer Wohngruppe in Kaiserslautern und arbeitete im zivilen Bereich der US-Air-Base Ramstein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.