Aus den im März eröffneten Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg sind bislang nur wenige Migranten in die für sie zuständigen EU-Länder zurückgeführt worden. Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums wurden bis Ende August lediglich fünf Menschen aus dem Zentrum in Eisenhüttenstadt nach Polen überstellt, obwohl dort 72 Personen untergebracht waren. In Hamburg waren es 38 Überstellungen bei 75 untergebrachten Migranten. Ziel der Einrichtungen ist es, Rückführungen von Asylsuchenden ohne Bleiberecht zu beschleunigen.

Die Dublin-Verordnung verpflichtet die deutschen Behörden dazu, den EU-Staat zuständig zu machen, in dem ein Asylbewerber erstmals registriert wurde. Eine unmittelbare Zurückweisung an der Grenze ist nicht zulässig. In der Praxis funktioniert das Verfahren jedoch oft nur eingeschränkt, weil die Abläufe komplex und langwierig sind.

Hohe Ausfallquoten in Brandenburg, vorsichtiger Optimismus in Hamburg

Das Brandenburger Innenministerium führt die niedrigen Zahlen auf verstärkte Grenzkontrollen und seit April auch auf Zurückweisungen zurück. Dadurch gelangen kaum noch Asylsuchende mit einem sogenannten Eurodac-Treffer aus Polen in das Zentrum. Von den 72 untergebrachten Personen sind nach Behördenangaben zudem rund 42 untergetaucht oder ins Kirchenasyl gegangen. In Eisenhüttenstadt gibt es 150 Plätze. Hamburg verweist dagegen auf verbesserte Abläufe und spricht von einer positiven Entwicklung, betont aber, dass der Zeitraum für eine abschließende Bewertung zu kurz sei.

Rechtliche Unsicherheit herrscht bei den direkten Zurückweisungen an der Grenze. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte die Abweisung von drei Somaliern im Juni für rechtswidrig. Ohne Klärung, welcher EU-Staat zuständig ist, dürfen Betroffene nicht zurückgeschickt werden. Brandenburgs Innenminister René Wilke warnte bereits, dass das Dublin-Zentrum seinen Zweck verliere, falls die Praxis der Zurückweisungen rechtlich nicht Bestand habe.